Sanierungssatzung "Holländisches Viertel" (Satzung aufgehoben)

Das Bild zeigt die vier Logos zur Städtebauförderung. Es sind das Logo "Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden", das Logo des "Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", das Logo des "Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung" des Landes Brandenburg und das Logo der "Landeshauptstadt Potsdam".
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Verfahrensstand:

12.09.1990 Beschluss zur Vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB

04.03.1992 Satzungsbeschluss gemäß § 142 BauGB

07.07.1992 Rechtskraft der Satzung durch Bekanntmachung gemäß § 143 BauGB, das Amtsblatt 7/1992 mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses liegt leider nicht digital vor, ist aber in der Verwaltungsbibliothek der Landeshauptstadt Potsdam einsehbar.

29.01.1997 Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Konkretisierung der Sanierungsziele für die Blöcke 7, 8, 10 und 11 des Holländischen Viertels

10.04.2000 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung "Gestaltungskonzept Gutenbergstraße Holländisches Viertel in Potsdam"

01.07.2004 Bekanntmachung des Beschlusses "Gestaltungskonzept Gutenbergstraße Holländisches Viertel in Potsdam

04.03.2015 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Holländisches Viertel"

26.03.2015 Bekanntmachung der Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Holländisches Viertel" im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 3 / 2015 vom 26.03.2015

03.11.2021 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung "Holländisches Viertel"

03.11.2021 Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung gemäß § 162 BauGB

30.12.2021 Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung "Holländisches Viertel" im Sonderamtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 43 / 2021 vom 30.12.2021

Aufhebung der Sanierungssatzung im Jahr 2021

Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit Bekanntmachung vom 30.12.2021 die Aufhebung der Sanierungssatzung "Holländisches Viertel" vorgenommen.

Die Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB entfallen für das Gebiet. Bitte beachten Sie, dass noch die Erhaltungssatzung "Holländisches Viertel"  und die verschiedenen Bebauungspläne gelten und der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung von baulichen Anlagen gemäß § 172 BauGB genehmigungspflichtig sind.

Zu beachten sind die Bebauungspläne SAN-P 06 "Holländisches Viertel", SAN - P 06/1 "Block 10", SAN - P 05 "Brandenburger Straße" und SAN P - 12 "Blöcke 17 Nord und 23 Süd", die in dem Bereich weiterhin gelten. Die rechtsgültigen Bebauungspläne können unter folgendem Link eingesehen werden: rechtsgültige Bebauungspläne.

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