Planen Sie eine Veranstaltung in Potsdam? Die Landeshauptstadt bietet Ihnen eine umfassende Übersicht, die Sie für die erfolgreiche Umsetzung benötigen. Erfahren Sie mehr über die Beantragung Ihres Events sowie wichtige Ansprechpartner.
FAQ
Benötige ich für meine Veranstaltung eine Genehmigung?
Eine Veranstaltung in der Landeshauptstadt Potsdam ist genehmigungspflichtig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Es handelt sich um eine kommerzielle Veranstaltung, bei der Gewinn erzielt werden soll.
- Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen) statt.
- Die Veranstaltung ist der Öffentlichkeit zugänglich.
- Es wird eine hohe Besucherzahl bzw. eine hohe Besucherkonzentration erwartet.
- Es werden Speisen und Getränke verkauft.
- Es werden gebrauchsabnahmepflichtige Fliegende Bauten verwendet (bauliche Anlagen, die geeignet/bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden, z. B. Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte, LED-Wände, etc.).
- Musikalische Darbietungen finden statt (z. B. Live-Musik, Musik von Tongeräten).
- Aufgrund der Art und Durchführung der Veranstaltung ist eine besondere Gefährdungslage zu erwarten.
- Die Veranstaltung findet in Räumen, Gebäuden oder auf Flächen statt, die in ihrer ursprünglichen Nutzung geändert werden sollen (d.h. baurechtlich für diese Nutzung nicht beschaffen bzw. (noch) nicht genehmigt sind).
- Für den Veranstaltungsort bestehen bereits Auflagen zur Anzeigepflicht (z. B. baurechtliche Bescheide).
Privatveranstaltungen benötigen keine Genehmigungen – sofern die oben genannten Kriterien nicht zutreffen. Darunter zählen Veranstaltungen mit geschlossenem Teilnehmerkreis, wie z. B. Geburtstage, Schuleinführungen, Jugendweihen usw.
Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Veranstaltung?
Je nach Umfang Ihrer Veranstaltung sind verschiedene Unterlagen einzureichen, z.B. Lagepläne, ein Sicherheitskonzept sowie weitere Dokumente.
Welche Fristen müssen bei der Beantragung eingehalten werden?
Bitte beantragen Sie Ihre Veranstaltung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Nur so ist eine gründliche Vorbereitung Ihrer Veranstaltung möglich. Planen Sie eine Großveranstaltung (ab 5.000 zeitgleich anwesenden Personen), so reichen Sie den Antrag bitte acht Wochen vorher ein.
Die Fristen für konkrete einzelne Anliegen können Sie der Übersicht der Veranstaltungsgenehmigung in der Landeshauptstadt Potsdam (automatischer Download) entnehmen.
Entstehen Gebühren bei der Beantragung/Umsetzung einer Veranstaltung?
Die Beantragung einer Veranstaltung ist kostenfrei. Für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen werden Gebühren erhoben. Die Informationen darüber erhalten Sie bei Erlaubniserteilung vom betreffenden Fachamt.
Die Fristen für konkrete einzelne Anliegen können Sie der Übersicht der Veranstaltungsgenehmigung in der Landeshauptstadt Potsdam (automatischer Download) entnehmen.
Sind Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen erlaubt?
Für Sonn- und Feiertage gelten besondere rechtliche Schutzbestimmungen. Maßgeblich sind insbesondere das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FTG) sowie das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG).
Rechtliche Grundsätze
Gewerbliche Floh- und Trödelmärkte sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig.
Nach dem FTG sind öffentlich bemerkbare Tätigkeiten, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen oder der Erwerbstätigkeit dienen, grundsätzlich verboten. Auch nach dem BbgLöG ist der gewerbliche Verkauf an Sonn- und Feiertagen nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.
Floh- und Trödelmärkte sind ihrem Gesamtcharakter nach regelmäßig auf den Verkauf und Erwerb von Gegenständen gerichtet. Sie stellen daher grundsätzlich eine Form werktäglicher Geschäftigkeit dar. Dies gilt insbesondere für gewerblich organisierte Märkte.
Eine behördliche Festsetzung nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) führt nicht automatisch dazu, dass ein Floh- oder Trödelmarkt an Sonn- oder Feiertagen zulässig ist. Soweit ein Markt im Zusammenhang mit einer anderen Veranstaltung stattfinden soll, muss diese Veranstaltung selbst den prägenden Anlass bilden. Der Verkauf darf nicht der eigentliche Grund der Veranstaltung sein, sondern kann allenfalls als untergeordneter Bestandteil hinter einem eigenständig prägenden Ereignis zurücktreten.
Das Gewerbeamt unterscheidet zwischen gewerblich organisierten Märkten und privat organisierten, nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Austausch- oder Nachbarschaftsformaten.
Private Nachbarschafts- oder Hofflohmärkte können im Einzelfall unter engen Voraussetzungen möglich sein, sofern:
- sie nicht gewerblich ausgerichtet sind,
- ausschließlich gebrauchte, persönliche Gegenstände aus privatem Besitz angeboten werden,
- kein professioneller Handel, keine Neuware und keine gewerblichen Anbieter beteiligt sind,
- die Veranstaltung im kleinen, nachbarschaftlichen Rahmen erfolgt,
- und der private Charakter der Veranstaltung eindeutig im Vordergrund steht.
Eine gewerberechtliche Festsetzung oder Genehmigung für solche privaten Veranstaltungen erfolgt nicht. Eine Anzeige beim Gewerbeamt ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich. Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei den Veranstaltenden.
Sofern öffentliche Straßen, Wege oder Plätze genutzt werden sollen, kann unabhängig davon eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein. Diese Sondernutzungserlaubnis ersetzt jedoch keine Prüfung nach dem Sonn- und Feiertagsrecht, dem Ladenöffnungsrecht oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Ein Tätigwerden des Ordnungsamtes kann insbesondere erforderlich werden, wenn:
- gewerblicher Handel oder kommerzielle Anbieter beteiligt sind,
- Neuware angeboten wird,
- öffentliche Flächen ohne erforderliche Erlaubnis genutzt werden,
- oder Störungen auftreten, zum Beispiel durch Lärm, Verkehr oder Vermüllung.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Gewerbeamt:
Gewerbeangelegenheiten
Telefon: 0331 289-1693
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@rathaus.potsdam.de
Ich möchte eine Versammlung anmelden. Was muss ich tun?
Veranstaltungen, für die das Versammlungsrecht gemäß Grundgesetz beansprucht wird (Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen, Aufzüge), müssen spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der Polizei angezeigt werden. Sie gehören nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam.
Informationen zu Versammlungen im Land Brandenburg finden Sie auf der Webseite der Polizeidirektion West.
Sollte im Rahmen einer solchen Veranstaltung der Aufbau von Fliegenden Bauten im öffentlichen Straßenraum geplant sein, bedarf es je nach Größe einer Gebrauchsabnahme durch die Untere Bauaufsichtsbehörde:
Untere Bauaufsichtsbehörde
Telefon: 0331 289-2627
E-Mail: bauaufsicht@rathaus.potsdam.de
Wie platziere ich meine Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam?
Ihre Veranstaltung ist nicht im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam zu finden? Kein Problem!
Tragen Sie diese einfach in die Veranstaltungsdatenbank des Landes Brandenburg bei der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH ein. Sie wird automatisch in unseren Veranstaltungskalender übertragen.
Über den Einmal-Link können Sie bis zu zehn Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei übermitteln. Bei mehr als zehn Veranstaltungen, beantragen Sie bitte einen eigenen LogIn bei der TMB. Klicken Sie sich dafür online durch das Schulungsmaterial und testen anschließend Ihr Wissen. Direkt im Anschluss können Sie Ihren eigenen Zugang registrieren.
Damit Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender wahrgenommen wird, empfehlen wir, diese mindestens drei Wochen vorher einzustellen. Ausführliche Hinweise zur Einpflege finden Sie hier (automatischer Download).
Bei Fragen oder Änderungen zu Ihrem Eintrag in der Veranstaltungsdatenbank wenden Sie sich gern an:
Potsdam Marketing und Service GmbH
Tel.: 0331-275 5863
E-Mail veranstaltungen@potsdamtourismus.de
Ich habe Fragen zur Nutzung von Strom, Trinkwasser und zur Einleitung von Abwasser. An wen kann ich mich wenden?
Strom
Bestimmte Veranstaltungsorte verfügen bereits über Energieversorgungssysteme vor Ort. Ist dies nicht gegeben, benötigen Sie ein temporäres Netz zur Stromversorgung. Nachdem Sie mit einer Elektrofirma den Verbrauch und Ort des Verbrauchs bestimmt haben, stellen Sie Ihren Antrag an die Netzgesellschaft Potsdam GmbH. Die Ausführung und Freigabe des Netzes erfolgt durch ausgewählte Elektriker mit Stadtberechtigung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite der Netzgesellschaft Potsdam GmbH.
Trinkwasser
Hydranten finden sich in ganz Potsdam an allen Veranstaltungsorten. Trinkwasserstandrohre dafür verleiht die Netzgesellschaft Potsdam GmbH. Sofern Sie diese nutzen möchten, melden Sie dies bitte 15 Werktage vorher beim Standrohrservice an. Anschließend sind bei der Nutzung entsprechende verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen (Sicherung mit Rot-Weiß-Kennung).
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite der Energie und Wasser Potsdam GmbH.
Abwasser
Potsdam verfügt über getrennte Netze zur Regen- bzw. Schmutzabführung. Es ist daher zwingend notwendig, den Netzmeister der Netzgesellschaft Potsdam GmbH zu kontaktieren. Hier werden die für Sie relevanten Einleitstellen zugewiesen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite der Netzgesellschaft Potsdam GmbH.
Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?
Gern steht Ihnen die Koordinierungsgruppe Großveranstaltungen der Landeshauptstadt Potsdam für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden sich regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter einzelner Fachämter und Behörden zusammen, um geplante, beantragte und durchgeführte Veranstaltungen zu beurteilen.
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an: Koodinierungsgruppe-Grossveranstaltung@rathaus.potsdam.de
Bei konkreten Anliegen, wenden Sie sich gern direkt an die entsprechenden Fachämter:
Abfallentsorgung
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung
Abfallberatung:
Telefon: 0331 289-1796
E-Mail: abfallberatung@rathaus.potsdam.de
Abfallgebühren:
Telefon: 0331 289-3799
E-Mail: abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de
Baubestimmungen
Telefon: 0331 289-2627 (Antragsannahme)
E-Mail: bauaufsicht@rathaus.potsdam.de
Brandschutz
Gefahrenvorbeugung und Katastrophenschutz
Telefon: 0331 3701-241
E-Mail: feuerwehr@rathaus.potsdam.de
Gewerberechtliche Verabredungen
Telefon: 0331 289-1693
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@rathaus.potsdam.de
Lebensmittelüberwachung
Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Telefon: 0331 289-1817
E-Mail: lebensmittelueberwachung@rathaus.potsdam.de
Nutzung des Stadtkanals
Telefon: 0331 289-2762
E-Mail: verkehrsanlagen@rathaus.potsdam.de
Sondernutzung und Verkehr
Telefon: 0331 289-3265
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@rathaus.potsdam.de
Trinkwassernutzung
Hygieneüberwachung, Trink- und Badewasser
Telefon: 0331 289-843792
E-Mail: trinkwasser-badewasser@rathaus.potsdam.de
Umweltschutz
Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz
Telefon: 0331 289-3767
E-Mail: boden-immission-abfall@rathaus.potsdam.de
Für die Ausnahmezulassung für Lärm während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr:
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Telefon: 0355 4991-1303
E-Mail: t2@lfu.brandenburg.de