Lärm Luft Mobilfunk

Lichtschutzleitlinie

Innenstadt bei Nacht
© Landeshauptstadt Potsdam/Philipp Thiele
In den letzten Jahren ist das Thema Lichtverschmutzung immer mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung getreten. Die Lichtschutzleitlinie für die Landeshauptstadt Potsdam soll auf dieses Problem aufmerksam machen und gleichzeitig Handlungsmöglichkeiten für einen umweltfreundlichen Einsatz von künstlichem Licht aufzeigen.

Traditions- und Brauchtumsfeuer

Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, z.B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Kleine Holzfeuer (1 Meter x 1 Meter) sind genehmigungsfrei.

Immissionsschutz

Der Immissionsschutz ist ein Kernanliegen des staatlichen Umweltschutzes. Es sollen alle Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß begrenzt werden. Dazu zählen: Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen.

Informationen zum Lärm durch Rasenmäher

Es dürfen in allgemeinen, reinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Erholungsgebieten, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten des Fremdenverkehrs sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten Geräte und Maschinen nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.

Lärmaktionsplan

Verkehr in der Behlertstraße
© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate
Seit 2008 besitzt die Stadt Potsdam einen Lärmaktionsplan. Dieser wurde 2011 fortgeschrieben und muss nun in einem fünfjährigen Abstand erneuert werden. Grundlage ist der § 47 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG). Bis zum 20. Oktober 2023 konnten die Interessierte konkrete Hinweise zu Lärmbelastungen im Stadtgebiet der Verwaltung mitteilen.

Mobilfunk

Unter dem Begriff Elektrosmog versteht man elektrische, magnetische und elektro-magnetische Felder und er schließt niederfrequente thermische Wärmestrahlung ebenso, wie höherfrequente ionisierende Strahlung, also etwa Röntgenstrahlen, aber auch Licht mit ein.