Elektronische Rechnungsstellung an die Landeshauptstadt Potsdam

    Kommunale Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Landes/Bundes

    Ab 1. Januar 2025 können E-Rechnungen an die Landeshauptstadt Potsdam über das zentrale Verwaltungsportal OZG-RE: Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform von Rechnungsstellenden und Rechnungssendenden eingereicht werden. 

    Einreichung einer E-Rechnung durch den Auftragnehmer

    Durch die Nutzung der Dienste der OZG-RE kann der Auftragnehmer elektronische Rechnungen erstellen und hochladen, um sie dem Rechnungsempfänger zugänglich zu machen. Eine Nutzung der Dienste der OZG-RE ist kostenfrei mit dem Anlegen eines Nutzerkontos unter https://xrechnung-bdr.de.

    Leitweg-ID

    Neben einem Unternehmenskonto benötigen einreichende Unternehmen die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers.

    Die Leitweg-ID der Landeshauptstadt Potsdam lautet: 12-12992262150119-98

    Bitte beachten Sie bei der elektronischen Rechnungsstellung die folgenden Vorgaben:

    Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerlichen Rechnungsbestandteilen folgende Angaben zu enthalten:

    1. die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)
    2. die Bankverbindungsdaten
    3. die Zahlungsbedingungen 
    4. die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden 
       

    Die elektronische Rechnung hat zusätzlich mindestens folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung übermittelt wurden:

    1. die Lieferantenummer
    2. eine Bestellnummer
    3. ein Aktenzeichen, sofern vorhanden

    Für die aktuelle Übergangsphase nutzen Sie außerdem gern weiterhin die herkömmlichen Rechnungsformate. Kontaktieren Sie bei Fragen oder Anregungen bitte Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner der Landeshauptstadt Potsdam.

    Richtlinien und Verordnungen

    Mit der „Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen“ (EU-Rechnungsrichtlinie) sind europaweit die verpflichtenden Rahmenbedingungen für die Einreichung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen geschaffen worden. Wesentlicher Regelungsinhalt der EU-Rechnungsrichtlinie ist eine Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die einem festzulegenden europäischen Standard entsprechen müssen, zu empfangen und zu verarbeiten.
        
    Im Land Brandenburg sind die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt. Seit dem 1. April 2020 ist die Landeshauptstadt Potsdam bei Erfüllung öffentlicher Aufträge als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 1 Abs. 2 BbgERechV verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Oberschwellenbereich sicherzustellen. Elektronische Rechnungen im Unterschwellenbereich sind nach § 9 BbgERechV ab dem 1. Januar 2025 anzunehmen und weiterzuverarbeiten.