Haushaltssperre ab 1. Oktober 2026

Mit Wirkung zum 01.10.2026 hat der Kämmerer der Landeshauptstadt Potsdam gem. § 73 Abs. 1 BbgKVerf eine Haushaltssperre erlassen.

Die näheren Informationen sowie die damit verbundenen Regelungen stehen im beigefügten Rundschreiben unter Downloads mit folgenden Inhaltspunkten:

  1. Umfang der Haushaltssperre
  2. Dauer der Haushaltssperre
  3. Ausnahmen und Verfahren zur Aufhebung
  4. Information der Stadtverordentenversammlung
  5. Weiterer Hinweis zur Haushaltsdisziplin
     

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© Landeshauptstadt Potsdam/ Robert Schnabel

442 | Landeshauptstadt Potsdam verhängt eine Haushaltssperre für das vierte Quartal 2026 zur Stabilisierung der städtischen Finanzen

Die Landeshauptstadt Potsdam verhängt ab sofort eine Haushaltssperre für das vierte Quartal des Jahres 2026. Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 73 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) durch den hierfür zuständigen Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner und gilt für das laufende Haushaltsjahr 2026.