Haushaltssperre ab 1. Oktober 2026

Mit Wirkung zum 01.10.2026 hat der Kämmerer der Landeshauptstadt Potsdam gem. § 73 Abs. 1 BbgKVerf eine Haushaltssperre erlassen.

Die näheren Informationen sowie die damit verbundenen Regelungen stehen im beigefügten Rundschreiben unter Downloads mit folgenden Inhaltspunkten:

  1. Umfang der Haushaltssperre
  2. Dauer der Haushaltssperre
  3. Ausnahmen und Verfahren zur Aufhebung
  4. Information der Stadtverordentenversammlung
  5. Weiterer Hinweis zur Haushaltsdisziplin
     

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© Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Friederike Herold

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