Mit Wirkung zum 01.10.2026 hat der Kämmerer der Landeshauptstadt Potsdam gem. § 73 Abs. 1 BbgKVerf eine Haushaltssperre erlassen.
Die näheren Informationen sowie die damit verbundenen Regelungen stehen im beigefügten Rundschreiben unter Downloads mit folgenden Inhaltspunkten:
- Umfang der Haushaltssperre
- Dauer der Haushaltssperre
- Ausnahmen und Verfahren zur Aufhebung
- Information der Stadtverordentenversammlung
- Weiterer Hinweis zur Haushaltsdisziplin
Downloads
- Rundschreiben zur Haushaltssperre der LHP vom 30.09.2026