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Die Landeshauptstadt Potsdam verhängt ab sofort eine Haushaltssperre für das vierte Quartal des Jahres 2026. Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 73 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) durch den hierfür zuständigen Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner und gilt für das laufende Haushaltsjahr 2026. Hintergrund ist die sich deutlich verschärfende Finanz- und Haushaltslage der Landeshauptstadt. Ziel der Maßnahme ist es, die städtische Liquidität und den Haushalt (Ergebnis- und Finanzhaushalt) zu stabilisieren und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit Potsdams auch für die kommenden Jahre zu sichern.
Wesentliche Gründe für diesen notwendigen Schritt sind absehbare negative finanzielle Indikatoren: Dazu gehören ein Jahresfehlbetrag von 45,55 Millionen Euro im Ergebnishaushalt für das Jahr 2024, eine anhaltend hohe Dynamik bei den gesetzlich vorgegebenen Transferaufwendungen (wie Hilfen zur Erziehung und Hilfe zur Pflege) sowie angekündigte Schlüsselzuweisungen des Landes für 2027, die für die Landeshauptstadt Potsdam deutlich unter dem Niveau von 2025 liegen.
Zudem zeigt der aktuelle Stand der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028, dass der angestrebte Haushaltsausgleich im Jahr 2028 kaum noch realisierbar ist und nur mit erheblichen Konsolidierungsanstrengungen zu schaffen sein wird. Ohne eine Gegensteuerung droht zudem ein Minusstand in der städtischen Liquidität.
Hierzu erklärt Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner: „Die Haushaltssperre ist ein bitteres, aber unumgängliches Signal. Die finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwingen uns zu diesem drastischen, aber unvermeidbaren Schritt der Gegensteuerung. Die Kombination aus weiter erheblich steigenden gesetzlichen Transferaufwendungen, stagnierenden Zuweisungen des Landes und den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2024 lässt uns keinen Spielraum. Wir müssen jetzt konsequent agieren, um die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam langfristig zu sichern. Das verlangt von allen Bereichen der Verwaltung die strengste Haushaltsdisziplin.“
Die Haushaltssperre umfasst konkret eine Sperrung von fünf Prozent aller zahlungswirksamen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Ergebnishaushaltes) sowie der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Ergebnishaushaltes) und wirkt dabei ergänzend zur bereits bestehenden Bewirtschaftungssperre nach § 9 der Haushaltssatzung 2026.
Ausdrücklich nicht betroffen von der Haushaltssperre sind die Transferaufwendungen (2026: 502 Millionen Euro, Zeile 15 des Ergebnishaushaltes), die die zahlreichen sozialen Leistungen und Zuschüsse betreffen, die die Landeshauptstadt Potsdam vorsieht. Dazu zählen unter anderem Wohngeld, Hilfen zur Erziehung und Grundsicherung im Alter.
Mit der Haushaltssperre ist das Eingehen neuer rechtlicher Verpflichtungen ab sofort grundsätzlich unzulässig, soweit damit die Sperre durchbrochen wird. Ausgenommen von der Sperre sind gesetzliche Zahlungspflichten, bereits vor dem 1. Oktober 2026 eingegangene vertragliche Verpflichtungen oder Bescheide sowie Aufwendungen und Auszahlungen an den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) für Mieten, Betriebskosten und Zuschüsse.
Ausnahmen für unaufschiebbare oder rechtlich zwingende neue Maßnahmen sind an strenge Kriterien gebunden und bedürfen einer Einzelfallprüfung sowie der Genehmigung durch den Kämmerer. Eine Aufhebung der Sperre ist an eine relevante Verbesserung der Haushalts- und Finanzlage geknüpft.
Potsdam steht mit dieser extremen Sparmaßnahme nicht allein: Zahlreiche Kommunen in Brandenburg und bundesweit mussten in den vergangenen Monaten bereits ähnliche Maßnahmen ergreifen, da die finanzielle Basis der Städte flächendeckend wegbricht.
Daher appelliert Bürgermeister und Kämmerer erneut an Bund und Land: „Die Kommunen dürfen in ihrer Finanzmisere nicht allein gelassen werden. Die aktuelle föderale Finanzarchitektur ist für die Städte und Gemeinden nicht mehr krisenfest. Hinzukommen verschärfte Restriktionen im kommunalen Haushaltsrecht. Wenn selbst wirtschaftsstarke Zentren wie Potsdam in derartige Schwierigkeiten geraten, müssen Land und Bund dringend gegensteuern und ihrer finanziellen Verantwortung für die kommunale Daseinsvorsorge gerecht werden. Wir brauchen dringend eine Reform der föderalen Finanzstruktur und finanzielle Soforthilfen für die Städte, Gemeinden und Landkreise. Wer bestellt, muss auch bezahlen.“
Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und die wichtigsten Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern, setzt Potsdam auch auf kreative, kosteneffiziente Lösungen, die Priorisierung absolut notwendiger Kernprojekte und eine strikte Ausgabendisziplin. So soll sichergestellt werden, dass die Stadt auch mit dem nächsten Haushalt finanziell voll handlungsfähig bleibt.
Abschließend betont Burkhard Exner: „Es muss weiterhin unser gemeinsames Ziel von Verwaltung, Stadtverordnetenversammlung und den Potsdamerinnen und Potsdamern sein, den kommenden Doppelhaushalt aus eigener Kraft zu stabilisieren. Dies erfordert jedoch erhebliche Anstrengungen zur Konsolidierung auf allen Ebenen.“