Pressemitteilung Nr. 455 vom 07.10.2026 Sozialausgaben in Potsdam deutlich gestiegen: Stadt vor wachsenden finanziellen Herausforderungen

Eingang Edisonallee
© Landeshauptstadt Potsdam/ Robert Schnabel

Edisonallee Eingang

Die Sozialausgaben der Landeshauptstadt Potsdam sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Entwicklung und ihre Ursachen wurden am 6. Oktober 2026 im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion vorgestellt.

Während sich die Nettoausgaben der Landeshauptstadt (Ausgaben abzüglich der Zuschüsse durch Bund und Land, die bei der Kommune bleiben) zwischen 2010 und 2024 insgesamt vergleichsweise stabil entwickelt haben, ist 2025 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Nettoausgaben lagen 2025 bei rund 63,8 Millionen Euro und damit rund 42 Prozent über dem Vorjahreswert. Bei den Bruttosozialausgaben (alle Ausgaben inklusive der Refinanzierungen durch Land und Bund) zeigt sich über einen längeren Zeitraum eine deutliche Steigerung. Sie erhöhten sich von 71,5 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 183,3 Millionen Euro im Jahr 2025 – ein Anstieg um 156 Prozent. Besonders stark entwickelten sich dabei die Ausgaben in den Leistungen des SGB VIII, im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie im SGB IX und SGB XII.

„Die Entwicklung der Sozialausgaben zeigt, dass die Landeshauptstadt vor wachsenden finanziellen Herausforderungen steht. Gleichzeitig geht es bei diesen Ausgaben um wichtige soziale Leistungen für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Wir müssen deshalb genau hinschauen, wie sich die einzelnen Leistungsbereiche entwickeln und wie eine faire und nachhaltige Finanzverteilung zwischen den staatlichen Ebenen gemäß dem Konnexitäts-Prinzip erreicht werden kann“, sagt Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam.

Der deutliche Anstieg der Nettoausgaben im Jahr 2025 verteilt sich auf mehrere Leistungsbereiche. Besonders ins Gewicht fallen die Ausgaben nach dem SGB VIII mit einem Anstieg um 4,6 Millionen Euro, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX mit einem Plus von 4,4 Millionen Euro sowie die Leistungen nach dem SGB XII mit einem Anstieg um 4,3 Millionen Euro. Auch bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II stiegen die Nettoausgaben um 1,6 Millionen Euro. Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt unterschiedliche Trends in den einzelnen Leistungsbereichen. Zwischen 2023 und 2026 stiegen beispielsweise die Fallzahlen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 12,8 Prozent und bei der Hilfe zur Pflege um 12,2 Prozent. Besonders deutlich war der Anstieg bei der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche: Hier erhöhte sich die Zahl der Fälle um 32,4 Prozent. Gleichzeitig entwickelten sich andere Bereiche gegenläufig. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ging im gleichen Zeitraum um 19,8 Prozent zurück. Eine ausführliche Auswertung zeigt insbesondere bei der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX eine deutliche Ausgabendynamik auf allen Ebenen.

Ursache für die steigenden kommunalen Ausgaben sind steigende Fallzahlen in Verbindung mit unzureichenden Kostenerstattungen. Da es sich überwiegend um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, hat die Landeshauptstadt Potsdam, ebenso wie andere Kommunen, kaum Spielraum, diese Kosten selbstständig zu senken. Sie muss die Leistungen erbringen – unabhängig davon, wie viel Geld vorhanden ist.

Mit Blick auf die kommenden Jahre von 2027 bis 2030 wird ein weiterer Kostenanstieg erwartet. „Die Kostenentwicklung ist differenziert zu betrachten. Nicht jede Steigerung hat dieselben Ursachen und nicht jede Leistung wird von der Landeshauptstadt in gleichem Umfang finanziert. Gerade deshalb ist es wichtig, die Entwicklung von Fallzahlen, Ausgaben und Erstattungen differenziert zu betrachten“, so die Beigeordnete.

Sollen die Städte und Gemeinden finanziell handlungsfähig bleiben, muss eine bedarfsdeckende Finanzausstattung der Kommunen für die Übernahme von Bundes – und Landesaufgaben hergestellt werden. Dieses Ziel darf dabei nicht zulasten der Menschen gehen, für die diese Hilfen existenziell notwendig sind.

Aus Sicht der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich daraus mehrere Handlungsfelder. Dazu gehören die Prüfung möglicher Refinanzierungen, Kostenerstattungen und Fördermittel sowie den Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Austausch mit Land und Bund. 

Weitere Beiträge

Eingang Edisonallee
© Landeshauptstadt Potsdam/ Robert Schnabel

442 | Landeshauptstadt Potsdam verhängt eine Haushaltssperre für das vierte Quartal 2026 zur Stabilisierung der städtischen Finanzen

Die Landeshauptstadt Potsdam verhängt ab sofort eine Haushaltssperre für das vierte Quartal des Jahres 2026. Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 73 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) durch den hierfür zuständigen Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner und gilt für das laufende Haushaltsjahr 2026.