383 | Alle Hunde müssen bei Ordnungsbehörde angemeldet werden
Potsdamer Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind seit Juli 2024 dazu verpflichtet, ihren Hund zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung auch bei der Ordnungsbehörde der Landeshauptstadt zu registrieren. Angezeigt werden muss die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters.