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Video der 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 1. März 2017
Der öffentliche Teil der 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 1. März 2017 wurde live auf der Internetseite Potsdam.de übertragen. Das Video der Sitzung wurde in sechs Teile geschnitten, die hier abgerufen werden können. -
Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59"
Frühzeitige Informationen sowie Unterlagen und Ansprechpartner zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59" vom 6. bis zum 31. März 2017. -
Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2017
An dieser Stelle berichten wir am Mittwoch von der 28. ordentlichen Stadtverordnetenversammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte: Bürgerhaushalt, Haushalt der Landeshauptstadt und Wahl einer Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport. -
Kolumne der Woche: Potsdam weiterhin im Bundesvergleich in der Spitzengruppe
Potsdam ist an Attraktivität kaum zu überbieten. Keine Landeshauptstadt wächst schneller als die brandenburgische. Das sagt der statistische Vergleich 2015, über den Oberbürgermeister Jann Jakobs in seiner Kolumne berichtet. -
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 1.6.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans SAN-P 19 „Friedrich-Ebert-Straße / Am Kanal“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Vom 1. bis 31. März 2017 können nun Stellungnahmen dazu abgegeben werden. -
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 1.6.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Vom 1. bis 31. März 2017 können nun Stellungnahmen dazu abgegeben werden. -
Potsdamer Baulandmodell
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04. März 2020 findet die fortgeschriebene "Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam", kurz "Potsdamer Baulandmodell", in seiner aktuellen Fassung Anwendung in allen Bebauungsplanverfahren, die zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen. Das Potsdamer Baulandmodell regelt dabei, in welchem Umfang Planungsbegünstigte an den Kosten für die Herstellung von Plätzen in sozialen Infrastruktureinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte und Grundschulen) beteiligt werden können. Hinzu kommt die Verpflichtung, einen Teil der neu geschaffenen Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten. -
"Rathaus Fenster" 02/2017
Im "Rathaus Fenster" informieren wir als Landeshauptstadt Potsdam in diesem Monat unter anderem zu den Themen: Neuer Ehrenbürger, Stadt trifft Kirche, Filmreif, Tempo 30 für mehr Ruhe, gegen Diskriminierung. -
Amtsblatt 02/2017
vom 23. Februar 2017.