
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 01.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
im Norden: gedachte Linie zwischen Schwertfegerstraße (Mitte der Fahrbahn)/Ecke Friedrich-Ebert-Straße und südlicher Begrenzung Grundstückszufahrt Friedrich-Ebert-Straße 4-7 von der Straße Am Alten Markt
im Osten: Nikolaikirche und Am Alten Markt
im Süden: nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 690 (Steubenplatz und Alter Markt)
im Westen: Friedrich-Ebert-Straße (Grenze zwischen Fuß-/Radweg und ÖPNV-Trasse).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN-P 18 umfasst die Flurstücke 474 (teilweise), 518 (teilweise), 516 (teilweise), 520 (teilweise) und 648 (teilweise) der Flur 6 in der Gemarkung Potsdam.
Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Umsetzung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“. Basierend auf der von der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2016 beschlossenen Konkretisierung des Integrierten Leitbautenkonzepts (Drucksache 16/SVV/0269) soll das Plangebiet entsprechend den Vorgaben des Blockkonzeptes für Block III, der konkretisierten Ziele und Leitlinien Potsdamer Mitte sowie der Grundstückspässe städtebaulich entwickelt werden (Anlagen zur Drucksache 16/SVV/0269).
Nach dem vollständigen Abriss des Gebäudes Friederich-Ebert-Straße 4-7 soll hier, ausgehend von der historischen Parzellenstruktur und den Gebäudekubaturen (Traufe, First) des Zustandes vor der Zerstörung im Jahre 1945, ein lebendiges innerstädtisches Wohn- und Arbeitsquartier entstehen. Ebenso soll der historische Straßenverlauf der Schwertfegerstraße, im Abschnitt zwischen Friederich-Ebert-Straße und Kaiserstraße, wieder als öffentliche Verkehrsfläche hergestellt werden.
Um diese städtebauliche Neuordnung planungsrechtlich sichern zu können, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“ erforderlich.
Planungsziele
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung eines Mischgebiets gemäß § 6 Baunutzungsverordnung sowie von öffentlichen Straßenverkehrsflächen auf der Grundlage des Blockkonzeptes für Block III (gemäß Anlage 2 zur DS 16/SVV/0269). Art und Maß der festzusetzenden baulichen Nutzung sollen sich hierbei nach den grundstücksweisen Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung der Grundstückspässe richten (gemäß Anlage 4 der DS 16/SVV/0269). Ferner soll die Errichtung von Tiefgaragen auf der Grundlage des Blockkonzeptes für Block III planungsrechtlich vorbereitet werden. Im Aufstellungsverfahren soll die Beschränkung weiterer Stellplatzangebote im Plangebiet geprüft werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt
vom 01.03.2017 bis einschließlich 31.03.2017
Ort der Auslegung:
Landeshauptstadt Potsdam,
Der Oberbürgermeister,
Bereich Stadterneuerung,
Hegelallee 6-10, Haus 1, 2. Etage
Zeit der Auslegung:
montags bis donnerstags 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Informationen:
Herr Beyer
Zimmer 238, Tel.: 0331 / 289-3229
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
Ergänzend werden die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind, in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während des o.g. Zeitraums unter: www.potsdam.de/beteiligung eingesehen werden.
Stellungnahmen können per Post an die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Stadterneuerung, Friedrich-Ebert-Straße 78/81 in 14469 Potsdam oder hier per Email abgegeben werden.
HINWEIS: Es wird darum gebeten, dass Standpunkte, die sich auf den nördlich angrenzenden Geltungsbereich des ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans SAN-P 19 „Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal“ beziehen, in einer gesonderten Stellungnahme abgegeben werden, da es sich um ein separates Aufstellungsverfahren handelt.
Die im Downloadbereich aufgeführten "Grundlagen und Beschlüsse zur planerischen Entwicklung" sind nur zur Information bereitgestellt. Sie sind nicht Gegenstand der frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
Downloads
- Bebauungsplan SAN - P 18 Vorentwurf
- Information zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
- Grundlagen und Beschlüsse zur planerischen Entwicklung