Die Landeshauptstadt Potsdam schafft weitere Voraussetzungen, um bezahlbares Wohnen in der Stadt zu sichern und auszubauen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 4. November vier entsprechende Vorlagen der Stadtverwaltung beschlossen. In der Brandenburger Vorstadt gilt ab der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt eine soziale Erhaltungssatzung, die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung schützt. Drei große Wohnungsbauvorhaben an der Wetzlarer Straße, an der Heinrich-Mann-Allee sowie an der Behlertstraße können nun mithilfe des sogenannten Bauturbos auf den Weg gebracht werden. Dies ermöglicht den Bau von rund 580 neuen Wohneinheiten.
„Die Stadtverordnetenversammlung hat wichtige Weichen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Potsdam gestellt. Das ist ein wichtiges Signal für alle, die hier leben und sich fragen, ob sie sich ihre Wohnung auch in Zukunft noch leisten können. Wir wollen, dass Familien, junge Menschen, Beschäftigte und ältere Potsdamerinnen und Potsdamer in ihrer Stadt bleiben können. Das erreichen wir nur, wenn wir Wohnraum schaffen, bezahlbare Mieten sichern und Verdrängung verhindern. Dafür setzen wir unsere kommunalen Möglichkeiten konsequent ein“, sagt Oberbürgermeisterin Noosha Aubel.
Die Soziale Erhaltungssatzung sorgt dafür, dass Menschen in ihrem angestammten Wohnumfeld bleiben und die dort vorhandene, passende Infrastruktur weiter nutzen können. Sie ist ein städtebauliches Instrument, das die Zusammensetzung der gebietsansässigen Bevölkerung schützen soll. In den Satzungsgebieten muss der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage genehmigt werden, auch wenn das Vorhaben nach brandenburgischer Bauordnung verfahrensfrei ist. Wenn die Landesregierung des Landes Brandenburg dem Ersuchen der Landeshauptstadt folgt und eine sogenannte Umwandlungsverordnung erlässt, können in den Satzungsgebieten künftig Wohnungsumwandlungen reguliert werden. Die Brandenburger Vorstadt ist nun nach Babelsberg Nord und der Teltower Vorstadt Süd das dritte Potsdamer Quartier, in dem eine soziale Erhaltungssatzung in Kraft tritt.
Ziel der unter „Bauturbo“ bekannten Reform des deutschen Baugesetzbuchs ist es, Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen. Zum Tragen kann diese nun auch an den folgenden drei größeren Standorten kommen: An der Wetzlarer Straße in Babelsberg kann ein neues Wohnquartier mit 163 Wohnungen auf einer Gewerbebrache entstehen. Vorgesehen sind drei fünfgeschossige Gebäude mit ergänzenden Gewerbe- und Freizeitangeboten. 30 Prozent der Wohnfläche werden mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen. Das entspricht rund 48 Wohnungen: acht Wohnungen mit einer Nettokaltmiete von 8 Euro und 40 Wohnungen mit einer Nettokaltmiete von 15 Euro je Quadratmeter.
Auch an der Heinrich-Mann-Allee schafft die Stadt zusätzliche Möglichkeiten für Wohnraum. Dort können rund 72 zusätzliche Wohnungen entstehen, rund 30 Prozent davon werden mietpreis- und belegungsgebunden sein. Insgesamt sind dann im Vorhaben 230 Wohnungen möglich. Ein weiteres Vorhaben betrifft die Behlertstraße 3a. Dort plant die Hasso Plattner Foundation auf einer Parkplatzfläche ein Studierendenwohnheim mit rund 344 Wohnplätzen, das das Studierendenwerk West:Brandenburg betreiben könnte.
Die Landeshauptstadt Potsdam verfolgt beim bezahlbaren Wohnen einen umfassenden Ansatz: Dazu gehören Neubau, Umbau und Sanierung von Wohnungen ebenso wie der Wohnraumschutz – beispielsweise durch soziale Erhaltungssatzungen – und die Mobilisierung bestehenden Wohnraums etwa durch die im kommenden Jahr startende Wohnraumagentur.