Pressemitteilung Nr. 412 vom 15.09.2026 Städteaustausch zur sozialen Erhaltungssatzung in Potsdam

Die Landeshauptstadt richtet erstmals das interkommunale Netzwerktreffen aus. Rund 85 Fachleute werden am 17. und 18. September dazu erwartet
Ein Wohnblock im Stadtteil Am Stern
© Landeshauptstadt Potsdam/Robert Schnabel

Die Landeshauptstadt Potsdam ist am 17. und 18. September erstmals Gastgeberin des „Städteaustauschs Soziale Erhaltungssatzung“. Zu dem jährlichen Netzwerktreffen zum Thema „Wohnraumschutz durch soziales Erhaltungsrecht“ erwartet sie rund 85 Teilnehmende aus 14 Kommunen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und der kommunalen Spitzenverbände.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die geplante Novelle des Baugesetzbuchs und ihre Auswirkungen auf den Vollzug der Erhaltungssatzungen. Die Teilnehmenden befassen sich zudem mit den Themen „Wohnen auf Zeit“, der Umwandlungsverordnung und der Umsetzung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung in Milieuschutzgebieten.

Das soziale Erhaltungsrecht schützt die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in bestimmten Quartieren. Die Stadt kann insbesondere bauliche Maßnahmen begrenzen, die eine Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung begünstigen. So soll verhindert werden, dass sich Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen nach teuren Modernisierungen nicht mehr leisten können und ihr vertrautes Umfeld verlassen müssen. In zwei Potsdamer Gebieten gilt bereits eine soziale Erhaltungssatzung: in der „Teltower Vorstadt Nord“ und in „Babelsberg Süd“. Beide Satzungen sind seit dem 2. November 2023 rechtskräftig. In der Brandenburger Vorstadt, Babelsberg Nord und der Barocken Stadterweiterung prüft die Landeshauptstadt Potsdam derzeit, ob die Voraussetzungen für weitere Erhaltungssatzungen vorliegen. Weitere Informationen sowie einen Flyer zum Download finden Interessierte unter www.potsdam.de/soziale-erhaltungssatzungen.

Das soziale Erhaltungsrecht ist Teil des Wohnraumschutzes. Neben Wohnungsbau und Wohnraummobilisierung ist der Wohnraumschutz eines der kommunalen wohnungspolitischen Instrumente, die die Landeshauptstadt Potsdam nutzt, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zu erschließen und zu sichern. Das Team des 2026 neu gegründeten Bereichs „Wohnraumschutz“ setzt unter anderem die sozialen Erhaltungssatzungen um. Darüber hinaus geht es gegen Zweckentfremdung und Mietpreisüberhöhung vor und baut eine systematische Wohnungsmarktbeobachtung auf, um so die Grundlage für eine wirkungsvolle Wohnungspolitik zu schaffen.

Der Städteaustausch Soziale Erhaltungssatzung findet seit 2018 statt – in diesem Jahr zum achten Mal.

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