Haushaltsdebatte 2026 - Eckdaten, Hintergründe und FAQs

Mehrere Euro-Münzen und ein Geldschein (50 EUR) vor einem Panorama von Potsdam.
© Michael Lüder/ Montage Frank Daenzer

Wir befinden uns in der Haushaltsdebatte zum Haushalt für das laufende Haushaltsjahr 2026. Der Haushaltsentwurf umfasst 1,148 Milliarden Euro und weist einen geplanten Fehlbetrag von 33,93 Millionen Euro aus. Das heißt, wir geben derzeit mehr Geld aus, als wir einnehmen. Damit stehen wir aber nicht allein. Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen haben sich bundesweit signifikant verschlechtert. 

Seit 2021 ist der Finanzmittelbestand um 227,45 Millionen Euro zurückgegangen. Aktuell haben wir noch 123,35 Millionen Euro zur Verfügung (Stand zum 31.12.2025). Deshalb müssen wir jetzt aktiv gegensteuern, damit es nicht zu Auflagen der Kommunalaufsicht oder Investitionsstopps kommt. Ziel ist, dass wir Potsdam handlungsfähig halten. Das heißt: Wir müssen den Haushalt konsolidieren – nachvollziehbar und mit Augenmaß. 

Dafür hat die Landeshauptstadt Potsdam den Stadtverordneten einen Vorschlag für das laufende Haushaltsjahr unterbreitet. Dabei wollen wir eine Vielzahl von Angeboten erhalten, die unsere Stadt lebens- und liebenswert für die Bürgerinnen und Bürger machen. Zusätzliche Ausgaben sind nicht mehr möglich – im Gegenteil: An manchen Stellen müssen wir sogar kürzen. 
Für den kommenden Doppelthaushalt 2027/28 wollen wir den Haushaltsaufstellungsprozess neu aufstellen – klarer, nachvollziehbarer und mit frühzeitiger Orientierung zu Spielräumen, Prioritäten und dem Fokus auf Wirksamkeit. Starten wollen wir damit unmittelbar nach der Beschlussfassung für den Haushalt 2026.

Warum geben wir mehr Geld aus als wir einnehmen?

Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen haben sich in der Bundesrepublik Deutschland seit 2023 signifikant verschlechtert. Mit der Folge von Rekorddefiziten und einem massiven Investitionsstau. Das bundesweite Defizit der kommunalen Haushalte allein in den Kernhaushalten hat sich von 2023 auf 2024 etwa vervierfacht, weiter steigend. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in Potsdam wider.

Die Kommunen vor Ort haben (immer mehr) Aufgaben zu schultern, die jedoch überwiegend durch Bund oder Land vorgegeben, übertragen und geregelt werden, jedoch von diesen nicht annährend auskömmlich finanziert werden. Mit der Folge: der Großteil der finanziellen Belastung liegt bei den Kommunen und muss von ihnen zusätzlich getragen werden. Dies macht sich besonders dann bemerkbar, wenn die Aufgabenerfüllung mit immer mehr Aufwand, insbesondere bei den Sozialleistungen, verbunden ist. Finanzielle Herausforderungen bestehen zudem auch in den Bereichen Bau und Erhalt der Infrastruktur, beispielsweise bei der Bildung, im Verkehr bis hin zu den Transformationsaufgaben wie die Energie- und Wärmewende oder nachhaltige Mobilität, die alle mehr oder weniger gleichzeitig auftreten und bei weitem nicht gegenfinanziert sind.

Dass die Pflichtaufgaben steigen, zeigt sich in Potsdam besonders bei sozialen Hilfen wie Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege. 2026 werden sie voraussichtlich bei 251,33 Millionen Euro liegen. Zugleich sind unter anderem die Personal-, Miet- und Betriebskosten gestiegen. Und unsere Einnahmemöglichkeiten beispielsweise aus Steuern, Zuweisungen oder Gebühren sind begrenzt. Für 2026 kommt hinzu, dass die Schlüsselzuweisungen des Landes gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung um 24,9 Millionen Euro niedriger ausfallen. Somit erhalten wir als Landeshauptstadt Potsdam nur 185,05 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich des Landes Brandenburg. 

Was bedeuten die Mehrausgaben für unseren Haushalt?

Der vorliegende Haushaltsentwurf soll einerseits die vielen pflichtigen Aufgaben der Stadt abdecken, also die Aufgaben, die wir vom Gesetz erbringen müssen. Gleichzeitig sollen damit die vielen weiteren Aufgaben erhalten werden, die wir zusätzlich anbieten. Dafür schlagen wir gezielte Konsolidierungsmaßnahmen vor, die wir nach ihrer Wirksamkeit geprüft und dort angepasst haben, wo realistische Potenziale bestehen. So wollen wir unsere Ausgaben verringern und Einnahmen erhöhen, um den Fehlbetrag in den kommenden Jahren wieder auszugleichen. Zum Beispiel planen wir, den monatlichen Eigenanteil beim Schülerticket von 15 Euro auf 18 Euro anzuheben. Beim Schulmittagessen soll der Preisdeckel auf die Startchancen-Schulen fokussiert werden. Darüber hinaus sollen durch weitere Einsparungen und Anpassungen kommunaler Gebühren insgesamt 1,03 Millionen Euro zur Haushaltssicherung gewonnen werden. Auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung soll außerdem eine Wiederbesetzungssperre umgesetzt werden: 

Der Investitionshaushalt konnte trotz angespannter Lage aufrecht erhalten bleiben. Möglich wurde der Erhalt des Investitionsprogramms nur durch Verwendung von Mitteln im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG). Dies entlastet maßgeblich die für die einzelnen Maßnahmen benötigten Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam und unseres Kommunalen Immobilein Service (KIS), die andernfalls möglicherweise hätten gestrichen werden müssen. Für den gesamten Planungszeitraum des Haushaltes 2026, das heißt 2026 bis 2029, werden für jedes Jahr 9 Millionen Euro vorgesehen. Für das Jahr 2026 werden die Mittel aus dem Jahr 2025 (rückwirkend) mitberücksichtigt werden, somit sind für 2026 18 Millionen Euro vorgesehen. Zusammen handelt es sich also um insgesamt 45 Millionen Euro für den Zeitraum 2025/2026 bis 2029. Von den insgesamt 18 Millionen Euro für das Jahr 2026 sind im aktuellen Entwurf zum Haushalt 2026 derzeit insgesamt rund. 16,07 Millionen Euro mit konkreten Maßnahmen untersetzt.

An welchen Stellen sind Kürzungen eingeplant?

In den meisten Geschäftsbereichen liegt der Ansatz für das laufende Haushaltsjahr genauso hoch wie noch 2025 oder sogar etwas höher. Eine Ausnahme bildet der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt. Hier liegt der Ansatz für 2026 rund 3 Millionen Euro unter dem Ansatz des Vorjahres bei 78 Millionen Euro Das hat Einschnitte beispielsweise im Fachbereich Stadtplanung zur Folge, der die Mittel für externe Planungsleistungen gegenüber 2025 deutlich anpassen und reduzieren musste. Das bedeutet, dass nicht alle Planverfahren 2026 wie bisher vorgesehen umgesetzt werden und sich einzelne Vorhaben  verzögern. Aber auch den anderen Geschäftsbereichen stehen - unter anderem, weil Personal- Miet- und Betriebskosten gestiegen sind - effektiv weniger Mittel zur Verfügung, zum Beispiel im Kulturbereich für die Projektförderung oder für die Förderung freier Träger. Im Gegensatz zu einem „harten Kürzungsprogrammen“ verfolgt Potsdam mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf den Weg einer moderaten Konsolidierung.

Ansatz 2026

GB1: 13,2 Mio. EUR (2025: 13,2 Mio. EUR)
GB2: 307,8 Mio. EUR (2025: 303,3 Mio. EUR
GB3: 138 Mio. EUR (2025: 135 Mio. EUR)
GB 4: Ansatz 77,6 Mio. EUR (2025: 81,3 Mio. EUR)
GB5: 32 Mio. EUR (2025; 31 Mio. EUR)
GB9: 14,4 Mio. (2025 14 Mio. EUR)

Nach welchen Leitlinien versuchen wir den Haushalt zu konsolidieren?

Wir konsolidieren nach klaren Leitlinien: Pflichtaufgaben werden stabilisiert, soziale Ausgewogenheit bleibt gewahrt, kurzfristige Einmaleffekte werden vermieden. Gleichzeitig prüfen wir insbesondere die freiwilligen Leistungen sorgfältig, bewerten Maßnahmen nach ihrer Wirksamkeit und schlagen vor, dort anzupassen, wo realistische Potenziale bestehen, unsere Ausgaben zu verringern. Wir versuchen dabei, die Vielfalt unseres Leistungsangebots zu erhalten.

Was sind Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen?

Dies begründet sich zunächst in der Art der Aufgabe einer Kommune, kann aber auch beispielsweise mit bereits eingegangenen bzw. bestehenden vertraglichen Verpflichtungen der Kommune zusammenhängen. Grundsätzlich unterscheidet man nach pflichtigen und freiwilligen Aufgaben. 

Pflichtig sind die Aufgaben, die uns durch oder aufgrund eines Gesetzes verbindlich auferlegt oder übertragen werden – etwa als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung oder staatliche Auftragsangelegenheit. Freiwillig sind die Aufgaben, die wir im Rahmen der Selbstverwaltung zusätzlich und frei gestalten können, solange der finanzielle Rahmen es zulässt und wir unsere gesetzlich gebundenen Aufgaben zuverlässig erfüllen können.

Außer bei den staatlichen Auftragsangelegenheiten, hat jede Kommune einen Spielraum zur Ausführung der Aufgabe. Denn bei Auftragsangelegenheiten ist die Kommune die unterste Ebene der (Landes-)Verwaltung. Hier liegt eine klare Anweisung vor, wie diese Aufgaben zu erfüllen sind. Das bedeutet, im Rahmen der Fachaufsicht hat der Staat ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Kommunen. Zu diesen staatlichen Auftragsangelegenheiten zählen zum Beispiel die Mitwirkung der Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahlen nach Maßgabe des Landeswahlgesetzes bzw. auf Bundesebene die Ausbildungsförderung nach dem BAföG (§ 39 BAföG) oder die Vorbereitung und Durchführung der Bundestags- und Europawahl nach dem Bundes- bzw. Europawahlgesetz. 

Ähnlich ist es bei Pflichtaufgaben nach Weisung. Hier gibt es Vorgaben zum „ob“ und „wie“, aber „wie“ die Kommune die Aufgabe konkret erfüllt, obliegt im Wesentlichen ihr, beispielsweise bei den Kosten der Unterkunft nach SGB II. 
Anders ist es bei Pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben. Hier ist das „Ob“ der Aufgabenerfüllung vorgegeben. Das „Wie“ der Aufgabenerfüllung können die Kommunen jedoch selbst gestalten, wie zum Beispiel die Abwasserbeseitigung, die Schülerbeförderung, den Schulbau und die Gemeindestraßen. Hier besteht Gestaltungsspielraum.
Die größte Freiheit hat die Kommune bei freiwilligen Aufgaben. Hier entscheiden Kommunen sowohl über das „Ob“ und das „Wie“ der Aufgabenerfüllung. Das betrifft vor allem Bereiche wie Kultur, Sport, Umweltschutz oder Wirtschaftsförderung.

Wofür muss die Landeshauptstadt Potsdam überhaupt Geld ausgeben? 

Wir sorgen als Landeshauptstadt Potsdam dafür, dass unsere Stadt jeden Tag zuverlässig funktioniert. Wir sorgen sozusagen für die Grundversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir sorgen beispielsweise mit Feuerwehr und Katastrophenschutz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Wir planen, bauen, sanieren und unterhalten Schulen. Wir kümmern uns darum, dass Straßen, Brücken, Wege und unsere öffentlichen Gebäude instandgehalten sowie geplant und gebaut werden. Wir erbringen Verwaltungsleistungen, etwa mit unserem Bürgerservice oder dem Standesamt. Wir prüfen, ob die Bauvorhaben in unserer Stadt den Gesetzen entsprechen und die Belange des Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes berücksichtigen. Wir planen die Verkehrsentwicklung und die Entwicklung unserer Stadtteile. Wir unterstützen diejenigen, die Unterstützung benötigen – Stichwort: Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Unterbringung von Bedürftigen und Hilfen für Geflüchtete. Und wir unterstützen Freizeitangebote, den Kulturbereich, Breiten- und Vereinssport und vieles mehr. All das kostet Geld. Detailliertere Angaben finden Sie im Interaktiven Haushalt IKVS.

Wie geht es weiter?

Der Haushaltsentwurf 2026 wurde am 21. Januar 2026 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und wird zurzeit intensiv in den Fachausschüssen beraten. Eine Beschlussfassung wird für Ende März angestrebt. Dafür soll es am 25. März eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung geben. Wenn die neue Haushaltssatzung beschlossen ist, gilt sie für das laufende Haushaltsjahr 2026. Für den kommenden Doppelthaushalt 2027/28 wollen wir den Haushaltsaufstellungsprozess neu aufstellen – klarer, nachvollziehbarer und mit frühzeitiger Orientierung zu Spielräumen, Prioritäten und dem Fokus auf Wirksamkeit. Starten wollen wir damit unmittelbar nach der Beschlussfassung für den Haushalt 2026.