Die Landeshauptstadt ergreift auch Konsolidierungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung. Eine dieser Maßnahmen ist die sogenannte Wiederbesetzungssperre.
- Was bedeutet „Wiederbesetzungssperre“?
Mit einer Wiederbesetzungssperre werden freiwerdende Stellen nicht sofort nachbesetzt. Geplant sind verzögerte Nachbesetzungen für sieben Monate.
- Warum führt die Landeshauptstadt Potsdam eine Wiederbesetzungssperre ein?
Grund dafür ist der Beschluss 25/SVV/0197 der Stadtverordnetenversammlung vom März 2025: Die Landeshauptstadt Potsdam ist beauftragt, drei Millionen Euro aus dem Personalhaushalt für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs bereitzustellen. Als effektivste und in der Abwägung mildeste Maßnahme dafür hat sich die Wiederbesetzungssperre ergeben.
- Ab wann soll die Wiederbesetzungssperre gelten?
Voraussichtlicher Startpunkt soll der 1. April 2026 sein. Entsprechende Vorbereitungen laufen.
- Wie lange gilt die Wiederbesetzungssperre?
Die Besetzungssperre gilt zunächst für dieses Jahr. Im Anschluss evaluieren wir das Vorhaben.
- Gibt es Ausnahmen – und wenn ja, welche?
Ja. Ausnahmen sind vor allem vorgesehen in den Bereichen:
- Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Kinderschutz
- Rettungsdienst
- Feuerwehr
Ausgenommen von der Besetzungssperre sind grundsätzlich: die Übernahme von Auszubildenen/Dual-Studierenden, BEM-bedingte Be-/Umsetzungen, kommissarische Besetzungen von Führungspositionen und alle sachgrundbefristeten Einstellungen (zum Beispiel Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung).
- Nach welchen Kriterien werden Ausnahmen entschieden?
Entscheidend sind die Kriterien:
- „Gefahr für Leib und Leben“,
- eine Refinanzierung der Stelle von mindestens 90 Prozent oder
- zwingende gesetzliche Aufgaben.
- Sind Gespräche mit dem Personalrat dazu geführt worden?
Ja. Die Beteiligung des Personalrats ist erfolgt.
- Welches Ziel verfolgt die Wiederbesetzungssperre im Haushalt?
Sie dient dazu, 3 Millionen Euro aus dem Personalhaushalt bereitzustellen – zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
- Was bedeutet das für die Leistungen der Verwaltung?
Das ist im Moment nicht abzusehen. Leistungseinschränkungen können aber nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich stellt die Verwaltung auch unter der Maßgabe der notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung des Personalaufwandes die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben sicher. Im Rahmen der Produktverantwortung wird ausgesteuert, ob bzw. wo und welche Standards angepasst werden müssen.