Die Untere Denkmalschutzbehörde kann in begrenztem finanziellem Umfang denkmalschutzwürdige Maßnahmen, die eine baukünstlerische Besonderheit aufweisen, fördern.
Wenden Sie sich zur Abstimmung an den/die zuständige/n Gebietsdenkmalpfleger/in. (Organigramm Bereich Untere Denkmalschutzbehörde)
Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung muss vollständig ausgefüllt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Für die beantragte Zuwendung muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen. Informationen zum denkmalrechtlichen Antragsverfahren finden Sie unter der Dienstleistung "denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau - und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht".
Die Zuwendung wird in der Regel zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt. Die Auszahlung erfolgt stets erst nach Abnahme der Maßnahme durch den/die Gebietsdenkmalpfleger/in, sowie nach der Überprüfung des eingereichten Verwendungsnachweises. Bitte geben Sie immer die korrekte Bankverbindung an, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.