Nach einer umfangreichen Überarbeitung beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam, den Entwurf der neuen Verordnung über die Naturdenkmale in der Landeshauptstadt Potsdam der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. Die Überarbeitung war unter anderem notwendig, weil aus der bestehenden Verordnung aus dem Jahr 2005 bereits einige Bäume aus Altersgründen nicht mehr existieren.
Vor einiger Zeit hatte die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam dazu die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt um Hinweise und Vorschläge für die Neuausweisung von Naturdenkmalen gebeten. Im Ergebnis konnten rund 130 neue Vorschläge für die Ausweisung als Naturdenkmal geprüft werden.
Im Ergebnis wurden nun 66 bereits bestehende und neue Exemplare ausgewählt, die gemäß §28 Bundesnaturschutzgesetz durch die Verordnung geschützt werden sollen. Es handelt sich um außergewöhnliche Einzelschöpfungen, Bäume, Baumreihen und -gruppen sowie auch sieben Findlinge. Ihre Schutzwürdigkeit ergibt sich aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit. Die Auswahl orientiert sich neben dem genannten rechtlichen Rahmen auch an anderen Kriterien, wie der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet, dem Artenspektrum und ähnlichem.
Im vergangenen Jahr lag der Entwurf der Potsdamer Naturdenkmalverordnung vom 23. Juni bis 23. Juli 2025 öffentlich aus; auch die Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich beteiligt. Nach Abwägung der daraufhin eingegangenen Hinweise und Anregungen soll die Potsdamer Naturdenkmalverordnung (PNDVO) nun in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2026 beschlossen werden.