Alle aktuellen Meldungen

  • Schneelawinen und Eiszapfen

    © Landeshauptstadt Potsdam
    © © Landeshauptstadt Potsdam
    Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, insbesondere an Dachrinnen, sind gemäß Stadtordnung § 5 Absatz 7 von den Gebäudeeigentümern oder -besitzern zu entfernen, wenn Personen oder Sachen dadurch gefährdet werden können.
  • Streusalz

    © Landeshauptstadt Potsdam
    © © Landeshauptstadt Potsdam
    Wegen der Gefährlichkeit des Streusalzes ist der Einsatz zur Vermeidung von Straßenglätte in Potsdam nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt.
  • Hinweise zur Eigenkompostierung

    © Landeshauptstadt Potsdam/Dieter Horn
    © © Landeshauptstadt Potsdam/Dieter Horn
    Der Vorteil der Eigenkompostierung liegt nicht nur in der Reduzierung des privaten Abfallaufkommens, sondern auch in der Produktion seines eigenen hochwertigen Düngers zur Bodenverbesserung, wenn die richtigen Stoffe zum Einsatz kommen.
  • Informationen zum Lärm durch Rasenmäher

    Es dürfen in allgemeinen, reinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Erholungsgebieten, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten des Fremdenverkehrs sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten Geräte und Maschinen nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.
  • Hornissen

    Durch den Mangel an natürlichen Nistmöglichkeiten z.B. in Baumhöhlen sind Hornissen in fortschreitendem Rückgang begriffen und deshalb seit dem 1. Januar 1987 nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt.