Schneelawinen und Eiszapfen

© Landeshauptstadt Potsdam
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Es ist Winter und Sie sehen wunderschöne Eiszapfen unter den Dächern funkeln. Schön und gefährlich. Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, insbesondere an Dachrinnen, sind gemäß Stadtordnung § 5 Absatz 7 von den Gebäudeeigentümern oder -besitzern zu entfernen, wenn Personen oder Sachen dadurch gefährdet werden können. Ist der Hausbesitzer selbst nicht in der Lage, muß er die Leistung beauftragen. Es ist zu unterscheiden ob sich vor dem Haus ein Vorgarten befindet, in welchen kein Verkehr stattfindet oder einem genutzten Fußweg.

 

Was sollte beachtet werden?

  • Bemerken Sie gefährliche Eiszapfen in der Stadt oder beim Nachbarn, sprechen Sie doch den Ladenbesitzer oder Ihren Nachbarn an, damit dieser die geeigneten Maßnahmen ergreifen kann.
  • Am eigenen Haus sollten Sie geeignete Maßnahmen ergreifen bzw. den Vermieter informieren.