Pressemitteilung Nr. 573 vom 26.11.2025 Abfallentsorgung – Sind alle Angaben für die Berechnung noch aktuell?

Änderungen für 2026 bitte bis zum 8. Dezember 2025 mitteilen
Abfallkalender
© Landeshauptstadt Potsdam

Abfallkalender (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)

Im Januar 2026 werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026 vom Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam an alle Grundstückseigentümer/-innen bzw. deren Bevollmächtigten versendet.

Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. deren Bevollmächtigte werden daher gebeten, Änderungen, die sich für das Jahr 2026 ergeben, bis zum 08. Dezember 2025 mitzuteilen. Die Änderungen können dann bereits im Jahresbescheid 2026 berücksichtigt werden.

Änderungen sind z.B. Eigentümer- oder Verwalterwechsel, Adressänderungen, Änderungen der Behältergrößen, Entleerungsrhythmen und Anzahl der Personen bzw. Beschäftigten, die auf dem Grundstück gemeldet sind.

Änderungen können entweder per Post an die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, oder per E-Mail abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de übersandt werden. Entsprechende Änderungsformulare finden Sie im Internet.

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