Menschen nutzen EInwegverpackung
Um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern und den Einsatz von Einwegverpackungen zu verringern, plant die Landeshauptstadt Potsdam die Einführung einer Verpackungssteuer. Die Beschlussvorlage über eine Satzung zur Erhebung der Verpackungssteuer wird in die Stadtverordnetenversammlung am 4. März eingebracht. Nach Beschlussfassung soll die Satzung zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Steuer richtet sich an Endverkäufer von Speisen und Getränken und setzt dort an, wo im Alltag besonders viele Einwegverpackungen anfallen – insbesondere bei Angeboten „to go“ oder im Imbissbereich.
Kämmerer Burkhard Exner sagt dazu: „Natürlich bedeutet die Einführung der Verpackungssteuer für viele Betriebe zunächst organisatorische Anpassungen. Zugleich bietet sie aber die Möglichkeit, Verpackungskonzepte neu zu denken und Einwegmaterialien gezielt zu reduzieren. Die Steuer setzt klare Anreize für mehr Mehrweg und ist damit ein wichtiger Schritt für mehr Sauberkeit und Nachhaltigkeit. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass solche Instrumente den Verbrauch von Einwegverpackungen senken können und somit das Erscheinungsbild der Stadt profitiert.“
Von der geplanten Satzung erfasst werden Einwegverpackungen für Speisen und Getränke, die typischerweise für den unmittelbaren Verzehr im Stadtgebiet bestimmt sind. Maßgeblich ist dabei nicht das individuelle Nutzungsverhalten einzelner Kundinnen und Kunden, sondern die übliche Zweckbestimmung des Angebots. Klassische Wareneinkäufe, bei denen Produkte mit nach Hause genommen und später konsumiert werden, fallen nicht unter die Regelung.
Betriebe, die konsequent auf Mehrwegverpackungen setzen oder ganz auf Einweg verzichten, zahlen keine Verpackungssteuer. Ebenso ausgenommen sind Einwegverpackungen, die einem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen.
Für nicht wiederverwendbare Verpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck sind differenzierte Steuersätze vorgesehen: Für Einwegverpackungen wie Becher, Teller oder Schalen soll ein Steuersatz von 0,50 Euro je Einheit gelten, für Einwegbesteck ein Steuersatz von 0,20 Euro je Einheit.
Zur Berücksichtigung der vielfältigen wirtschaftlichen und verbraucherbezogenen Interessen wurden bei der Erarbeitung der Verpackungssteuersatzung die IHK Potsdam, die Handwerkskammer Potsdam, der Handelsverband Berlin-Brandenburg, der DEHOGA Brandenburg, die Verbraucherzentrale Brandenburg sowie der Bundesverband der Systemgastronomie beteiligt.
Bei der Ausgestaltung der Satzung orientierte sich die Landeshauptstadt Potsdam an den Erfahrungen anderer Städte. So erhebt Tübingen seit Anfang 2022 eine Verpackungssteuer. In den Folgejahren führten weitere Kommunen vergleichbare Regelungen ein, darunter Konstanz im Jahr 2025 sowie Freiburg im Breisgau zu Beginn des Jahres 2026.
Auch in Potsdam ist die Einführung einer Verpackungssteuer kein neues Vorhaben und war bereits Bestandteil des freiwilligen Konsolidierungsprogramms zum Haushalt 2025. Mit der Einführung der Verpackungssteuer und der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam den bereits eingeschlagenen Kurs weiter, ökologische Lenkungsinstrumente mit Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu verbinden.