Pressemitteilung Nr. 499 vom 16.11.2023 Landeshauptstadt Potsdam bereitet Abfallgebührenbescheide für 2024 vor: Sind alle Angaben für die Berechnung noch aktuell?

Änderungen bis 8. Dezember an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mitteilen
Rathausansicht
© Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer

Im Januar 2024 erhalten alle Potsdamer Grundstückseigentümer, beziehungsweise deren Bevollmächtigte, die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2024. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam bittet in diesem Zusammenhang darum, alle Änderungen die Behältergrößen und Entleerungsrhythmen betreffend, sowie Personen oder Beschäftigte, die auf dem Grundstück gemeldet sind, aber auch Adressänderungen sowie Eigentümer- bzw. Verwalterwechsel rechtzeitig bis zum 8. Dezember 2023 zur Erstellung des Jahresbescheids 2024 mitzuteilen.

Änderungen können per E-Mail (abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de), per Fax (0331 289-3798) oder auch postalisch gesendet werden. An: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam.

Entsprechende Änderungsformulare sind im Internet.

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