Menschen mit geringem Einkommen sollen künftig einfacher Zugang zu kulturellen, sozialen sowie zu Bildungs- und Freizeitangeboten in Potsdam erhalten. Hierfür schlägt die Verwaltung den Stadtverordneten vor, die bisher geplante Bildungs- und Teilhabekarte (BuT-Karte) mit dem bereits beschlossenen Kultur- und Sozialpass (KuS-Pass) zum PotsdamPass zu verschmelzen. Der Vorteil: Leistungen können mit dem Potsdam Pass digital verwaltet werden. So werden Beantragungs- und Abrechnungsprozesse vereinfacht. Und damit zugleich der Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und auch für die Stadtverwaltung erheblich reduziert. Die deutliche Verringerung des Aufwands für die Bürger und Bürgerinnen zielt insbesondere auf eine höhere Inanspruchnahme der abrufbaren Leistungen und damit einer Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen ab.
Ein einheitlicher Pass für Bildung, Kultur und soziale Teilhabe
Mit dem PotsdamPass, können Einerseits die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT- Leistungen) abgewickelt werden. Dies sind Leistungen wie das gemeinschaftliche Mittagessen, Ausflüge, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge oder Lernförderung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Ende Juli 2026 nahmen 44,7 Prozent aller Antragsberechtigten diese Leistungen in Anspruch genommen. Ziel ist es, die Inanspruchnahme durch die mit der Einführung des Potsdam-Pass realisierte Entbürokratisierung signifikant zu erhöhen.
Andererseits ermöglicht der gleiche Pass Menschen mit geringem Einkommen einen unkomplizierteren Zugang zu Ermäßigungen bei kulturellen und weiteren kommunalen Angeboten. Mit dem PotsdamPass weisen Berechtigte ihren Anspruch auf ermäßigten Eintritt unkompliziert und ohne Stigmatisierung nach.
„Soziale Teilhabe ist eine wichtige Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das gilt für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene, die am kulturellen und sozialen Leben unserer Stadt teilhaben möchten. Mit dem geplanten PotsdamPass wollen wir den Zugang zu Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten erleichtern, die Inanspruchnahme zustehender Leistungen vereinfachen und erhöhen. Das ist ein konkreter Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, einem gleichberechtigten Miteinander und hoher Lebensqualität in Potsdam“, sagt Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit.
Schrittweise Einführung mit einer gemeinsamen digitalen Lösung
Die Zusammenführung beider Instrumente soll durch eine einheitliche technische Plattform umgesetzt werden. Diese Plattform muss 2027 im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden, damit die Ausgabe des Potsdam Passes ab 2028 erfolgen kann. Für die Umsetzung werden jährlich Kosten in Höhe von 120.000 Euro eingeplant. Nach der technischen Vorbereitung wird der PotsdamPass schrittweise eingeführt. Zunächst erhalten Beziehende von Wohngeld, Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz den PotsdamPass. Die Gruppe der Berechtigten kann dann, ebenso wie die Gruppe der Anbieter, ausgeweitet werden.
Bis zur Einführung des Potsdam Passes können sich Berechtigte für BuT-Leistungen weiterhin an das Sozialamt der Landeshauptstadt Potsdam wenden. Für Beziehende von Leistungen nach dem SGB II beginnt ab Januar 2027 der schrittweise Wechsel der Zuständigkeit vom Sozialamt zum Jobcenter, je nach bisher bestätigtem Bewilligungszeitraum. Über den bevorstehenden Zuständigkeitswechsel und wann die jeweilige Zuständigkeit konkret an das Jobcenter übergeht, wird die Landeshauptstadt Potsdam die betroffenen Leistungsberechtigten frühzeitig informieren.