Für die von der Landeshauptstadt Potsdam geförderten Projekte zur sozialen Integration von Geflüchteten gibt es für die neue Förderperiode ab 2027 wichtige Neuerungen. Darüber informiert der Bereich Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit, in dessen Verantwortung die fachliche und organisatorische Steuerung des Integrationsbudgets sowie die Förderung der Begegnungshäuser und Stadtteilzentren erfolgt. Für die Förderung von Projekten 2027 ändert sich in diesem Jahr die Antragsfrist. Sie wurde um einen Monat auf den 30. September 2026 vorverlegt, um den Entscheidungsprozess adäquater zu gestalten. Gegenstand und Ziele der Förderung sind unter anderem der Abbau und das aktive Eintreten gegen Rassismus und Diskriminierung, der Ausbau zivilgesellschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements der Stadtgesellschaft sowie die Entwicklung des nachbarschaftlichen Zusammenhaltes.
Das Integrationsbudget ist ein wichtiger Baustein für die Förderung integrativer Angebote und Nachbarschaftsinitiativen. Es trägt zur Sicherung der Infrastruktur dezentral in allen Stadtteilen bei und unterstützt eine Vielfalt an Projekten und Angeboten. Zu den im Integrationskonzept 2024 -2028 der Landeshauptstadt Potsdam formulierten Zielstellungen gehört insbesondere, auch migrantische Organisationen zu fördern.
„Ich freue mich, dass in den letzten Jahren immer mehr migrantische Selbstorganisationen über das Integrationsbudget gefördert werden konnten. Fast 30 Prozent der abgerufenen Mittel gingen im Förderjahr 2025 an Projekte, die von Migrantinnen und Migranten selbst auf die Beine gestellt werden. Das ist toll, da sie Integrationsprozesse so aktiv mitgestalten und wichtige Bedarfe abdecken“, sagt Frau Dr. Amanda Palenberg, Migrationsbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam.
Für die kommende Förderperiode 2027 wurde die Richtlinie selbst sowie das Antragsformular überarbeitet. Neben der Effizienzsteigerung der Verwaltungsarbeit erhält die Erfolgsmessbarkeit und zukunftsorientierte Bedarfsdeckung für die geförderten Projekte eine stärkere Relevanz auch im Sinne einer höheren Transparenz. So wurden nicht nur Dokumente zum Antrag zusammengeführt, sondern auch Ziele und Indikatoren für die Förderprojekte stärker im Prozess integriert.
„Damit die Integration in den Nachbarschaften gelingt, braucht es auch dezentrale und kleinteilige Angebote der Begegnung und Unterstützung. Aber Bedarfe und Themen ändern sich mit der Zeit. Wir wollen die Projektinitiativen darin unterstützen, dass sie die Förderangebote darauf einstellen und gemeinsam mit den Entscheidungsgremien transparent machen, wie dies gelingt“, so Gregor Jekel, Fachbereichsleiter Wohnen, Arbeit und Integration.
Die Landeshauptstadt Potsdam fördert Maßnahmen bis 15.000 Euro für projektbezogene Honorar-, Personal- oder Sachkosten. Die Projektlaufzeit beläuft sich auf maximal 12 Monate. Antragsberechtigt sind anerkannte juristische Personen, z. B. gemeinnützige Vereine und Institutionen. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung entscheidet im Dezember dieses Jahres, welche Projekte im nächsten Jahr gefördert werden.
Vereine und Initiativen können sich mit einem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ab sofort und bis spätestens zum 30. September 2026 bei der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung ihrer Projektidee(n) für das Jahr 2027 bewerben. Die neue Richtlinie und die neuen Antragsunterlagen sind auf den Seiten des Verwaltungsportals der Landeshauptstadt Potsdam abrufbar (Link: siehe unten).
Für interessierte Trägerinnen und Träger bietet der Bereich Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit am 01. September 2026, um 16 Uhr, eine digitale Veranstaltung zur Vorstellung der neuen Richtlinie an. Hier erhalten Sie Informationen zum Antrags- und Förderprozess. Der Bereich bittet um Anmeldung unter der E-Mail-Adresse Integrationsbudget@Rathaus.Potsdam.de und sammelt unter dieser Mailadresse auch vorab Fragen der Träger.