Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt allen Potsdamerinnen und Potsdamern, ihren Führerschein zeitnah umzutauschen, sofern dieser in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde und sie im Jahr 1953 oder später geboren sind. Für diese Personengruppe gilt eine gesetzliche Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2027.
Aktuell stehen ausreichend Termine zur Verfügung, sodass der Umtausch ohne längere Wartezeiten erfolgen kann. Ziel ist es, die anstehenden Pflichtumtausche frühzeitig zu entzerren und so eine starke Nachfrage zum Jahresende zu vermeiden.
In der Vergangenheit kam es insbesondere gegen Ende der jeweiligen Umtauschfristen zu einem erhöhten Terminaufkommen. Dies führte zu längeren Wartezeiten und eingeschränkter Terminverfügbarkeit. Die Fahrerlaubnisbehörde rät daher, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Termine können bequem online unter termin.potsdam.de oder telefonisch unter der Servicenummer 115 gebucht werden.