Pressemitteilung Nr. 217 vom 19.05.2026 Führerscheinumtausch: Jetzt Termin sichern - Wartezeiten vermeiden

Neuer EU-Führerschein
© stock.adobe.com/ Kzenon

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt allen Potsdamerinnen und Potsdamern, ihren Führerschein zeitnah umzutauschen, sofern dieser in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde und sie im Jahr 1953 oder später geboren sind. Für diese Personengruppe gilt eine gesetzliche Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2027.

Aktuell stehen ausreichend Termine zur Verfügung, sodass der Umtausch ohne längere Wartezeiten erfolgen kann. Ziel ist es, die anstehenden Pflichtumtausche frühzeitig zu entzerren und so eine starke Nachfrage zum Jahresende zu vermeiden.

In der Vergangenheit kam es insbesondere gegen Ende der jeweiligen Umtauschfristen zu einem erhöhten Terminaufkommen. Dies führte zu längeren Wartezeiten und eingeschränkter Terminverfügbarkeit. Die Fahrerlaubnisbehörde rät daher, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Termine können bequem online unter termin.potsdam.de oder telefonisch unter der Servicenummer 115 gebucht werden.

Weitere Beiträge

Neuer EU-Führerschein
© stock.adobe.com/ Kzenon

552 | Umtausch Kartenführerschein für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001

Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 sind verpflichtet, ihr Dokument bis spätestens 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Damit wird die nächste Stufe des bundesweiten Pflichtumtausches erreicht, der auch in Potsdam seit einigen Jahren schrittweise umgesetzt wird.

Umtausch alter Führerscheine in den EU-Kartenführerschein

Viele Autofahrer*innen in Potsdam nutzen noch ihren alten Papierführerschein, den grauen oder rosa „Lappen“. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit und Sie müssen diese durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.