Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 sind verpflichtet, ihr Dokument bis spätestens 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Damit wird die nächste Stufe des bundesweiten Pflichtumtausches erreicht, der auch in Potsdam seit einigen Jahren schrittweise umgesetzt wird. Ziel ist es, alle im Umlauf befindlichen Führerscheindokumente zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu gestalten.
Der Umtausch dient der Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union. Hiernach sollen bis 2033 alle alten Führerscheine – egal ob Papier- oder Kartenformat – durch ein einheitliches, befristetes Dokument ersetzt werden. Während die ersten Umtauschgruppen nach Geburtsjahr des Führerscheininhabenden gestaffelt waren (für Papierführerscheine), richtet sich der aktuelle Umtausch für die Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
In der jetzigen Stufe betrifft dies alle Personen, deren Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde.
Der Umtausch geht in den nächsten Jahren weiter und richtet sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins:
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind generell auf 15 Jahre befristet und müssen nach ihrer individuellen Frist umgetauscht werden. Der Umtausch dient ausschließlich der Dokumentenumstellung, nicht der Überprüfung der Fahrerlaubnis. Die bestehende Fahrerlaubnis bleiben unverändert bestehen.
Für vor 1953 geborene Bürgerinnen und Bürger mit Papierführerschein gilt der 19. Januar 2033, diese Personen haben noch Zeit und können Ihren Führerschein weiterhin uneingeschränkt nutzten.
Was ist zu tun?
Der Antrag auf Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Hierzu ist grundsätzlich ein persönlicher Termin erforderlich.
Termine können online auf www.potsdam.de unter Terminverwaltung-Online oder telefonisch unter 0331-289 1110 gebucht werden.
Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Aktueller deutscher Führerschein
Nach Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins ist ein erneuter Tausch erst in 15 Jahren nötig.
Die Landeshauptstadt Potsdam bitte darum, einen Termin für den Umtausch nur zu vereinbaren, wenn Sie tatsächlich von der aktuellen Umtauschfrist betroffen sind. Durch den Umtausch in der vorgesehenen Reihenfolge werden längere Wartezeiten vermieden und der Ablauf ist für alle Betroffenen reibungsloser.
Frist und Folgen bei verspätetem Umtausch
Die Frist für Führerscheine mit Ausstellungsjahr 1999 - 2001 endet am 19. Januar 2026. Wer bis dahin keinen neuen EU-Kartenführerschein beantragt hat, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt davon unberührt. Da mit einem erhöhten Antragsaufkommen zum Jahresende zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.