Pressemitteilung Nr. 126 vom 25.03.2026 Wasser- und Abwassergebühren für 2026 und 2027 in Potsdam

Stadtverordnetenversammlung bestätigt Gebührenvorschlag der Verwaltung
Laufender Wasserhahn
© pixabay (JonasKIM)

Die Stadtverordnetenversammlung hat die neuen Satzungen für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2026 und 2027 mit großer Mehrheit beschlossen. Mit dem Beschluss stellt die Landeshauptstadt die Finanzierung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur auf eine stabile und überprüfbare Grundlage.

Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, sagt: „Die Anpassung der Gebühren ist notwendig, um unsere Wasser- und Abwasserinfrastruktur auch künftig zuverlässig zu betreiben. Gleichzeitig war es uns wichtig, die Kalkulation transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.“ Grundlage ist eine umfassend überarbeitete und schlüssige Gebührenkalkulation, die unter Einbindung eines externen Prüfungsunternehmens erstellt wurde. Hintergrund dafür sind unter anderem aktuelle rechtliche Anforderungen an die Kalkulation von sogenannten Fremdleistungsentgelten.

Im Ergebnis steigen die Gebühren für Trinkwasser und Abwasser gegenüber 2025 um rund 25 Prozent, liegen jedoch unter früheren Prognosen. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 beträgt die Trinkwassergebühr 2,76 Euro pro Kubikmeter, die Abwassergebühr 5,60 Euro pro Kubikmeter. Auch die Grundgebühren werden erstmals seit vielen Jahren angepasst. Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt ergeben sich damit jährliche Mehrkosten von rund 190 Euro. Gründe für diese Entwicklung sind insbesondere gestiegene Kosten für Energie, Personal sowie für den Bau und entsprechende Materialien bei gleichzeitig stagnierendem Verbrauch.

Die beschlossenen Gebühren gelten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum Jahresbeginn. Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten ab Mitte Mai auf Grundlage der nun geltenden Gebührensatzungen Schreiben zu neu festzusetzenden Abschlagszahlungen.

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