Pressemitteilung Nr. 75 vom 23.02.2026 Verwaltung stellt Vorlage für neue Wasser- und Abwassersatzungen vor

Erfrischende Weiterbildung: VHS-Themenmonat „Wasser“ im Juni
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Erfrischende Weiterbildung: VHS-Themenmonat „Wasser“ im Juni

Die Landeshauptstadt Potsdam legt zur Stadtverordnetenversammlung am 4. März zwei Vorlagen für überarbeitete Satzungen über die öffentliche Wasserversorgung und für die öffentliche Abwasserbeseitigung vor. Daraus ergeben sich steigende Gebühren sowohl für das Trinkwasser als auch für die Abwasserentsorgung. Gleichzeitig fällt die Steigerung deutlich geringer aus als frühere Prognosen vermuten ließen. Die neukalkulierten Gebühren wurden mit Hilfe eines externen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens erarbeitet. Wie zuletzt im Dezember 2025 von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt, sollen diese bei einem Beschluss auch im begonnenen Jahr 2026 ab dem 1. Januar 2026 gelten und bis 31. Dezember 2027 wirken.

Hintergrund für die Neufassung der beiden Satzungen sind einerseits steigende Betriebskosten für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung und anderseits Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Mai 2025.

Das Gericht hatte insbesondere bemängelt, dass in früheren Satzungen nicht vollständig nachvollziehbar war, ob in den sogenannten Fremdleistungsentgelten auch Kostenbestandteile enthalten sind, die nicht für Gebühren herangezogen werden können. Das wurde nachgebessert: Die Gebührenkalkulationen 2026 bis 2027 basieren nun auf den – auch mit externer Expertise – geprüften Ist-Kosten der Energie und Wasser Potsdam (EWP) für das Jahr 2024, fortgeschrieben für die Jahre 2026 und 2027. Damit wird sichergestellt, dass nur die Kosten in die Gebühr einfließen, die gemäß des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) auch tatsächlich als gebührenfähiger Aufwand gelten.

Was die neuen Satzungen konkret bedeuten: 

  • Für 2026 werden die Trinkwasser-Gebühren wie folgt angepasst: Die Mengengebühr der Jahre 2026 und 2027 soll gegenüber dem Jahr 2025 dann 2,76 Euro pro m³ statt bisher 2,44 Euro pro m³ betragen. Die Grundgebühren sollen erstmals seit 1998 steigen, differenziert nach Wasserzählergrößen.
  • Bei den Abwasser-Gebühren liegt die Mengengebühr der Jahre 2026 und 2027 nun bei 5,60 Euro pro m³ statt bisher 4,74 Euro pro m³ im Jahr 2025. Auch hier steigen die Grundgebühren erstmals wieder seit dem Jahr 2003.
  • Für einen durchschnittlichen Drei- Personenhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 90 m³ bedeutet das eine Steigerung von vormals 769,90 Euro auf nunmehr 962,40 Euro pro Jahr für Trink- und Schmutzwasser, was einer Steigerung von etwa 25 Prozent entspricht.
  • Die Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung von Grundstücken (also in Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen) berücksichtigt nach Abwägung die Einwände vieler Kleingärtner bezüglich der Anfahrtspauschale. Sie entfällt unter entsprechender Anpassung der Mengengebühr für den Kalkulationszeitraum 2026/27.

Bereits seit einigen Jahren stagnieren die Verbrauchsmengen. Dem gegenüber steigen die Preise für Dienstleistungen, Personal, Baukosten, Material und Energie erheblich. Diese Entwicklung führt zu höheren Fremdleistungsentgelten und damit auch zu einer Erhöhung der Gebühren. In dem Zusammenhang sollen auch die seit 1998 (Trinkwasser) bzw. 2003 (Abwasser) unveränderten Grundgebühren erhöht werden. Sie dienen der Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten.

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