Pressemitteilung Nr. 295 vom 01.07.2025 Trockenheit in der Stadt setzt Bäumen zu

Ein junger Baum vor dem Hauptbahnhof hat kaum Blätter, der sonst grüne Rasen ist vertrocknet. Das Bild zeigt die Folgen der Trockenheit für die Natur.
© LHP/Christine Homann

Folgen der Trockenheit: Ein junger Baum hat kaum Blätter entwickelt, der sonst grüne Rasen ist vertrocknet.

Das Jahr 2025 entwickelt sich zu einem Jahr der anhaltenden Trockenheit. Messungen der Klimareferenzstation des Potsdam Institut für Klimafolgenforschen (PIK) auf dem Telegrafenberg zeigen, dass im ersten Halbjahr 2025 in Potsdam so wenig Niederschlag gefallen ist wie noch nie seit Beginn der Messungen. 

Die sehr geringen Niederschläge seit dem Winter setzen Pflanzen unter großen Stress. Davon betroffen sind insbesondere die Bäume im städtischen Raum – sei es auf privaten Grundstücken oder im öffentlichen Raum – denn die Strahlungswärme von Straßen und Gebäuden verstärkt den Trockenstress. 

Mit einfachen Maßnahmen kann jeder Einzelne dazu beitragen, Wasser möglichst nachhaltig und sparsam einzusetzen:

  • Angepasste Bewässerung – spät abends oder früh morgens, möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung
  • Pflanzen möglichst nicht von oben bewässern, sondern direkt am Wurzelbereich,
  • im Falle eines Regenereignisses möglichst viel Niederschlagswasser speichern und dieses bei Trockenheit zur Bewässerung nutzen,
  • neben Regenwasser möglichst Brauchwasser nutzen,
  • nicht täglich in kleineren Bewässerungseinheiten gießen (lieber ein- bis zweimal die Woche kräftig gießen). 
  • Schon 40 bis 50 Liter helfen einem Baum spürbar – das entspricht vier bis fünf Wassereimer zweimal wöchentlich.
  • bedarfsgerecht bewässern und Prioritäten setzen,
  • durch Mulchmaterial den Boden bedecken, offenen Boden möglichst vermeiden.

Vor allem jüngere Bäume und Sträucher sind für eine Bewässerung dankbar, da ihre Wurzeln noch nicht genügend Raum im Boden zur Aufnahme von Wasser erschlossen haben. Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Pflanzen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Augenmaß zu unterstützen. 

Da auch die Oberflächengewässer von den geringen Niederschlägen betroffen sind, behält sich die Landeshauptstadt Potsdam vor, ein Oberflächenwasser-Entnahmeverbot zu erlassen. Dies erfolgt, sobald die Warnstufe der Niedrigwasserampel des Landes Brandenburg an der Havel (Pegel Ketzin) an drei aufeinanderfolgenden Wochen erreicht ist. Sollte dies in der nächsten Zeit erforderlich sein, wird die Landeshauptstadt Potsdam eine Allgemeinverfügung erlassen. 

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© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate

Lärmaktionsplan

Seit 2008 besitzt die Stadt Potsdam einen Lärmaktionsplan. Dieser wurde 2011 fortgeschrieben und muss nun in einem fünfjährigen Abstand erneuert werden. Grundlage ist der § 47 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG). Bis zum 20. Oktober 2023 konnten die Interessierte konkrete Hinweise zu Lärmbelastungen im Stadtgebiet der Verwaltung mitteilen.