
Wer hierzulande Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Um diesen zu erwerben, muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Diese Anglerprüfung wird von den Unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder durch anerkannte Personen abgenommen. Die Untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Potsdam bietet am 14. August und am 23. Oktober, jeweils um 16:30 Uhr, Anglerprüfungen an. Da die Plätze begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
Das Mindestalter am Tag der Prüfung beträgt 14 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular beizufügen. Darüber hinaus darf der Antragstellende in den letzten fünf Jahren nicht in relevanten Bereichen straffällig geworden sein.
Die Prüfungsgebühr für die Anglerprüfung in Brandenburg beträgt 25 Euro und ist vorab in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Der Zahlungsnachweis ist am Prüfungstag vorzulegen. Zusätzlich fallen Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins und die Fischereiabgabe an. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular zur Anmeldung finden sich auf unserem Serviceportal. Bei Fragen kann gern die Untere Fischereibehörde kontaktieren werden, unter der E-Mail-Adresse: Jagd-Fischerei@rathaus.potsdam.de oder der Telefonnummer 0331 289-1586.
Angeln ohne die notwendigen Erlaubnisse kann in Brandenburg teuer werden und zu Bußgeldern bis zu 50.000 Euro führen.