Sanierungssatzung "2. Barocke Stadterweiterung"

Das Bild zeigt die vier Logos zur Städtebauförderung. Es sind das Logo "Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden", das Logo des "Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", das Logo des "Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung" des Landes Brandenburg und das Logo der "Landeshauptstadt Potsdam".
© Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Landeshauptstadt Potsdam

Verfahrensstand:

12.09.1990 Beschluss zur vorbereitenden Untersuchung gemäß § 28 Abs. 3, S. 1 BauZVO

07.11.1990 Bekanntmachung des Beschlusses zur vorbereitenden Untersuchung gemäß § 28 Abs. 1, S. 1 BauZVO in der lokalen Presse

06.01.1993 Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung" gemäß § 142 Abs. 1 BauGB

19.05.1993 Rechtskraft der Sanierungssatzung durch Bekanntmachung gemäß § 143 Abs. 2, S. 1 BauGB

16.06.1997 Beschluss zur vorbereitenden Untersuchung für die Erweiterung des Gebiets um den Platz der Einheit gemäß § 141 Abs. 3 BauGB

21.08.1997 Bekanntmachung des Beschlusses zur vorbereitenden Untersuchung für die Erweiterung des Gebiets um den Platz der Einheit gemäß § 141 Abs. 3 Abs. 2, S. 1 BauGB

26.01.2000 Beschluss der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "2. Barocke Stadterweiterung"

16.03.2000 Rechtskraft der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "2. Barocke Stadterweiterung" durch Bekanntmachung gemäß § 143 Abs. 2, S. 1 BauGB

05.05.2004 Beschluss über die Konkretisierung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung"

01.07.2004 Bekanntmachung des Beschlusses über die Konkretisierung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung"

04.04.2007 Beschluss der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "2. Barocke Stadterweiterung"

31.05.2007 Rechtskraft der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "2. Barocke Stadterweiterung" durch Bekanntmachung gemäß § 143 Abs. 2, S. 1 BauGB

04.12.2019 Beschluss der Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "2. Barocke Stadterweiterung"

28.05.2020 Rechtskraft der Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "2. Barocke Stadterweiterung" durch Bekanntmachung gemäß § 162Abs. 2 BauGB

04.11.2020 Beschluss zur Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme "2. Barocke Stadterweiterung" bis zum 31.12.2026 (Betrifft den Restbereich südlich der Charlottenstraße und die Verkehrsfläche der Brandenburger Straße)

21.01.2021 Bekanntmachung des Beschlusses zur Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme "2. Barocke Stadterweiterung" bis zum 31.12.2026

Die Amtsblätter 5/1993, 8/1997 und 3/2000 liegen leider nicht digital vor, sind aber in der Verwaltungsbibliothek der Landeshauptstadt Potsdam einsehbar.

Die Amtsblätter 14/2004, 7/2007,  11/2020 und 3/2021 sind hier einsehbar.

Die Sanierungsziele sind flächendendeckent durch Bebauungspläne konkretisiert worden. Eine Übersichtskarte über die rechtsgültigen und in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne ist in Arbeit. Die rechtsgültigen Bebauungspläne der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie unter diesem Link.

Teilaufhebung der Sanierungssatzung im Jahr 2020 - Erhebung sanierungsbedingte Ausgleichsbeträge

Für den Bereich zwischen Hegelallee und Charlottenstraße ist am 28.05.2020 die Teilaufhebung der Sanierungssatzung in Kraft getreten. Der Bundesgesetzgeber hat vorgesehen, dass die Wertsteigerung der Grundstücke, welche durch die Maßnahmen der öffentlichen Hand und insbesondere durch den Einsatz der Fördermittel erfolgt ist, durch die öffentliche Hand auch wieder abgeschöpft wird. So ist gemäß § 154 Baugesetzbuch von den Eigentümern ein Wertausgleich für die durch die Sanierungsmaßnahme bedingte Bodenwerterhöhung zu entrichten. Nach Aufhebung der Satzung ist die Gemeinde gegenüber dem Bund und dem Land verpflichtet, den Ausgleichsbetrag per Bescheid von den Eigentümern einzunehmen. Die Eigentümer sind dann verpflichtet, den Ausgleichsbetrag innerhalb eines Monats zu zahlen. Die Eigentümer, die nicht von der Möglichkeit der vorzeitigen Zahlung des Ausgleichsbetrages Gebrauch gemacht haben, müssen sich darauf einstellen, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Beträge zwischen 6.000 und 400.000 € zu zahlen, je nach Lage, Größe und Ausnutzung des Grundstücks. Für die meisten Grundstücke wird sich der Ausgleichsbetrag in einer Höhe zwischen 15.000 und 40.000,- € bewegen.
Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist zum 31.12.2023 fast abgeschlossen.

Die Brandenburger Straße ist im Geltungsbereich der Sanierungssatzung geblieben. Die Fahrbahn der Brandenburger Straße muss erneuert werden. Da für die Erneuerung der Brandenburger Straße in den 1990er Jahren weder Fördermittel noch Straßenausbaubeiträge verwendet worden sind, kann die Fahrbahn jetzt anteilig mit den sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen erneuert werden. Die Straße (nur die Verkehrsfläche, nicht die angrenzenden privaten Grundstücke) bleibt im Sanierungsgebiet, da die Ausgleichsbeträge nur im Sanierungsgebiet verwendet werden dürfen.

Informationen zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen finden Sie im Downloadbereich mit der "Praxishilfe Bodenwerterhöhungen und Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten".

Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung entfällt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von erhöhten Steuerabschreibungen nach § 7h EStG und § 10f EStG.

Kontakt:

Herr Stöhr Bereich Stadtraum Mitte
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