Potsdam führt zum 1. Oktober 2026 die Verpackungssteuer ein. Die neue Abgabe richtet sich an Unternehmen, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen und für den sofortigen Verzehr verkaufen. Dazu zählen zum Beispiel Restaurants, Imbisse, Fast-Food-Betriebe und Cafés mit To-Go-Angebot.
Der Orientierungscheck und die Praxishilfe geben einen umfangreichen Überblick und in dem Flyer "Wichtige Infos zur Verpackungssteuer" finden Sie alle Informationen gebündelt auf einen Blick.
(Die Dateien werden automatisch heruntergeladen und befinden sich im Download-Ordner.)
Die Verpackungssteuersatzung als Lesefassung ist hier zu finden. Am 1. Juli 2026 ist die erste Satzungsänderung von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen worden. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte im Sonderamtsblatt 15/2026 am 8. Juli 2026.
Die Steuer beträgt:
- 0,50 Euro pro Einwegdose, Einwegflasche, Einwegbecher oder sonstige Einweggetränkeverpackung
- 0,50 Euro pro Einweggeschirrteil oder sonstiger Einweg-Lebensmittelverpackung
- 0,20 Euro pro Einwegbesteck oder Besteck-Set
Mit der neuen Steuer soll weniger Einwegmüll entstehen und Potsdam sauberer werden. Wer auf Mehrweg setzt, zahlt keine Verpackungssteuer. Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Anschaffung von Mehrweggeschirr-Lösungen und Spülmaschinen in Potsdamer Gastronomiebetrieben und Vereinen.
Gefördert werden:
- Systemnutzungsbeitrag bei einem Mehrwegpoolsystem-Anbieter mit bis zu 500€ je Betriebsstätte
- Anschaffung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck, das nicht Teil eines Poolsystems ist (betriebseigene Lösung) mit bis zu 500€ je Betriebsstätte
- Spülmaschinen mit bis zu 2.000€
- entsprechende Anschaffungen/Maßnahmen rückwirkend ab dem 1. Juni 2026
Die Förderrichtlinie sowie alle Unterlagen für den Antrag auf Förderung finden Sie im Downloadbereich.
Auf dieser Seite haben wir für Sie weitere Infos und Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt:
Häufige Fragen und Antworten
Warum gibt es die Verpackungssteuer?
Die Verpackungssteuer soll dabei helfen, Müll durch Einwegverpackungen zu verringern und Mehrweg attraktiver zu machen. Die Einführung der Verpackungssteuer geht auf einen Antrag der Stadtverordneten vom 15. November 2024 zur Verbesserung der Sauberkeit zurück und war bereits Bestandteil des freiwilligen Konsolidierungsprogramms zum Haushalt 2025. Mit der Einführung der Verpackungssteuer und der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam den bereits eingeschlagenen Kurs weiter, ökologische Lenkungsinstrumente mit Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu verbinden.
Einwegbecher, Essensboxen oder Einwegbesteck landen häufig im öffentlichen Raum oder in städtischen Abfallbehältern. Weniger Müll senkt sowohl Umweltbelastungen als auch die Kosten für Entleerung, Reinigung und Entsorgung. Die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung öffentlicher Abfallbehälter kosten jährlich rund 950.000 Euro.
Ab wann gilt die Verpackungssteuer?
Die Verpackungssteuersatzung tritt in Potsdam am 1. Oktober 2026 in Kraft. Beschlossen wurde die Verschiebung der Steuereinführung in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 1. Juli 2026.
Wer ist Steuerschuldner?
Sogenannte Endverkäufer von Speisen und Getränken. Das heißt jedes Restaurant und Schnellrestaurant, Imbiss, jede Eisdiele, Tankstelle und weitere, also alle, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen, mit Einweggeschirr verkaufen — zum Mitnehmen oder zum direkten Verzehr vor Ort.
Welche Verpackungen sind steuerpflichtig?
Steuerpflichtig sind nicht wiederverwendbare Verpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, wenn darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden. Das verwendete Material spielt keine Rolle — ob Papier, Bambus, Kunststoff oder Aluminium.
Typische Beispiele sind Coffee-to-go-Becher, Essensboxen, Einwegschalen oder Besteck bei Imbiss- und To-go-Angeboten. Die Satzung nennt ausdrücklich etwa warme Speisen und Getränke, Eis von der Eisdiele, Salat mit Soße und Besteck oder Getränke „to go“.
Konkrete Praxishinweise haben wir für Sie übersichtlich aufbereitet.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Steuer beträgt:
- 0,50 Euro pro Einwegdose, Einwegflasche, Einwegbecher oder sonstige Einweggetränkeverpackung
- 0,50 Euro pro Einweggeschirrteil oder sonstiger Einweg-Lebensmittelverpackung
- 0,20 Euro pro Einwegbesteck oder Besteck-Set
Beispiele:
- Kaffeebecher: 0,50 Euro
- Einwegschale: 0,50 Euro
- Gabel, Messer oder Löffel: 0,20 Euro
Die Verpackungssteuer ist eine Verbrauchsteuer. Verbrauchsteuern werden in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer einbezogen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausgenommen sind Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck bei Märkten, Festen und anderen zeitlich befristeten Veranstaltungen, wenn ein Betrieb an insgesamt höchstens zehn Tagen pro Jahr in Potsdam Speisen oder Getränke verkauft.
Nicht unter die Verpackungssteuer fallen außerdem Einwegverpackungen, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen.
Wie entsteht die Steuer und wann ist sie fällig?
Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem die Speisen oder Getränke verkauft werden. Der Besteuerungszeitraum ist jeweils das Kalendervierteljahr.
Die Steuererklärung muss spätestens bis zum 15. Tag nach Ende des Quartals bei der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht werden. Dafür wird ein amtlicher Vordruck verwendet. Die Zahlung wird anschließend per Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig.
Welche Nachweise müssen Betriebe aufbewahren?
Betriebe müssen Unterlagen über Warenbezug und Warenverkauf bereithalten, zum Beispiel Rechnungen, Lieferscheine oder Kassendaten.
Was bedeutet Mehrweg für die Verpackungssteuer?
Unternehmen, die Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen ausgeben, zahlen keine Verpackungssteuer.
Für Betriebe kann sich deshalb ein Blick auf bestehende Mehrwegsysteme lohnen:
Welche Mehrwegsysteme können genutzt werden?
Welche Mehrwegsysteme genutzt werden, obliegt dem jeweiligen Betrieb. Informationen gibt es unter anderem hier:
- Deutsche Umwelthilfe – Mehrwegsysteme für Coffee to go
- Deutsche Umwelthilfe – Mehrwegsysteme für Food to go
Der Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterstützt gern bei Fragen zum Thema Mehrweg.
Wird es ein einheitliches Mehrwegsystem in Potsdam geben?
Die Einführung eines einheitlichen Mehrwegsystems für alle Branchen ist nach Prüfung der Landeshauptstadt Potsdam nicht zielführend, da die Unternehmen unterschiedliche Bedarfe haben und bereits verschiedene Anbieter auf dem Markt existieren.
Gibt es eine Förderung für Betriebe?
Mit der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Anschaffung von Mehrweggeschirr-Lösungen und Spülmaschinen soll der Umstieg auf Mehrwegalternativen in Potsdamer Gastronomiebetrieben und Vereinen unterstützt werden.
Gefördert werden:
- Systemnutzungsbeitrag bei einem Mehrwegpoolsystem-Anbieter mit bis zu 500€ je Betriebsstätte
- Anschaffung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck, das nicht Teil eines Poolsystems ist (betriebseigene Lösung) mit bis zu 500€ je Betriebsstätte
- Spülmaschinen mit bis zu 2.000€
- entsprechende Anschaffungen/Maßnahmen rückwirkend ab dem 1. Juni 2026
Die Förderrichtlinie sowie alle Unterlagen für den Antrag auf Förderung finden Sie im Downloadbereich.
Anträge können ab dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 1. Oktober 2026 gestellt werden. Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen werden noch im September 2026 auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
Wie kann ich meine Kundinnen und Kunden über die Verpackungssteuer informieren?
Die Landeshauptstadt Potsdam den Potsdamer stellt den Potsdamer Unternehmen Infomaterial zur Verfügung. Damit können sie ihre Kundinnen und Kunden über die Verpackungssteuer und die Höhe der Abgabe sowie über Mehrweg informieren. Die Infomaterialien können selbstständig heruntergeladen werden. Plakate, Aufsteller, Sticker und Flyer können aber auch auf Wunsch der Unternehmen bei der Landeshauptstadt Potsdam im Bereich Steuern per E-Mail unter steuern@rathaus.potsdam.de oder telefonisch unter 0331 289-1434 angefragt und abgeholt werden.
Was ist mit meinem Supermarkteinkauf?
Auch der klassische Lebensmitteleinkauf im Supermarkt mit fest verschlossenen oder industriell abgepackten Produkten wird nicht besteuert, weil diese Waren nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Er fällt nicht unter den Steuergegenstand.
Werden durch die Steuer Essen und Getränke to go teurer?
Steuerpflichtig sind Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen. Die Unternehmen können die Kosten selbst tragen oder in ihre Preise einrechnen und damit ganz oder teilweise an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Durch den Umstieg auf Mehrwegverpackungen kann die Steuer vermieden werden.
Downloads
- Verpackungssteuer-Erklärung
- Verpackungssteuer-Erklärung Anlage A
- Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Anschaffung von Mehrweggeschirr-Lösungen und Spülmaschinen
- Antrag auf Förderung zur Anschaffung von Mehrweggeschirr-Lösungen und Spülmaschinen
- Einwilligungserklärung Datenverarbeitung
- De-Minimis-Erklärung
- Anhang Merkblatt De-Minimis-Regel
- Information Datenverarbeitung LHP
Ihre Ansprechpartner*innen in der Verwaltung
Zum Thema Verpackungssteuer:
Bereich Steuern
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
E-Mail: steuern@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331/289 1434
Zum Thema Mehrweg:
Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Berliner Str. 135, Haus H2, 14467 Potsdam
E-Mail: abfallberatung@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331/289 1796