Pressemitteilung Nr. 301 vom 02.07.2026 Inkrafttreten der Verpackungssteuer auf 1. Oktober verschoben

Mehr Zeit für Betriebe und Pläne zur Entwicklung einer stadtweiten Mehrweglösung
Weniger Müll mit der Verpackungssteuer
© Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Robert Schnabel

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. Juli beschlossen, das Inkrafttreten der Verpackungssteuersatzung auf den 1. Oktober 2026 zu verschieben. Damit folgt sie einem Vorschlag der Verwaltung, die dazu einen Änderungsantrag eingebracht hat. Ursprünglich sollte die Steuer auf Einwegverpackungen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Mit der Verschiebung um drei Monate reagiert die Landeshauptstadt Potsdam auf die Bitte der örtlichen Wirtschaft und ihrer Verbände, mehr Zeit für die notwendigen betrieblichen Umstellungen zu erhalten. Gleichzeitig sollen die kommenden Monate genutzt werden, um gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Gastronomie ein tragfähiges Konzept für ein leistungsfähiges Mehrwegsystem in Potsdam zu entwickeln.

Bürgermeister Burkhard Exner sagt dazu: „Unser Ziel bleibt unverändert: weniger Einwegverpackungen, mehr Mehrweg und mehr Sauberkeit für unsere Stadt. Mit dieser maßvollen Verschiebung wird die bisherige Zielrichtung bestätigt und zugleich Zeit und Raum geschaffen, um eine praktikable und alltagstaugliche Umsetzung der Verpackungssteuer und ein damit verbundenes Mehrwegsystem auf den Weg zu bringen, gemeinsam mit der Potsdamer Wirtschaft und den Verbänden.“

Ein nutzerorientiertes, stadtweit funktionierendes und akzeptiertes Mehrwegsystem soll die praktische Umsetzung der Verpackungssteuer erleichtern und dazu beitragen, den Einsatz von Einwegverpackungen nachhaltig zu reduzieren. Dieses Vorhaben wird unter anderem von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg, dem DEHOGA sowie dem Wirtschaftsrat unterstützt. Darüber hinaus gewährleistet die Verschiebung den Betrieben mehr Spielraum und Planungssicherheit für das von der Landeshauptstadt geplante Förderprogramm für Investitionen zur Umstellung auf Mehrwegangebote.

Die Verpackungssteuer richtet sich an Endverkäufer von Speisen und Getränken und setzt insbesondere bei Angeboten zum unmittelbaren Verzehr sowie im To-go- und Imbissbereich an. Betriebe, die konsequent Mehrwegverpackungen einsetzen oder vollständig auf Einweg verzichten, zahlen keine Verpackungssteuer. Ebenfalls ausgenommen sind Einwegverpackungen, die einem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen. Mehr Informationen zur Verpackungssteuer sind unter www.potsdam.de/verpackungssteuer zu finden.