317 | Landeshauptstadt Potsdam untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern untersagt. Das bedeutet: Die Entnahme mit Pumpeinrichtungen aus Seen, Flüssen und Gräben auf …