330 | Landeshauptstadt Potsdam untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer per Allgemeinverfügung untersagt. Das gilt für die Entnahme mit Pumpeinrichtungen aus Seen, Flüssen und Gräben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam zum Zweck der Bewässerung.