Feuerwehr im Einsatz
Die Landeshauptstadt Potsdam will die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr neu regeln und legt der SVV hierzu einen entsprechenden Satzungsentwurf vor. Die Neufassung der bisherigen Satzung aus dem Jahr 2018 berücksichtigt die gestiegenen Kosten und die vielfältigen Anforderungen des Ehrenamtes. Erstmals sollen auch die Angehörigen der Regieeinheit Notfallseelsorge und Kriseninterventionsteam (NFS/KIT) einbezogen werden.
„Unsere ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen übernehmen Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in Potsdam und investieren dafür viel Zeit. Dabei entstehen auch Kosten, die sie bislang teilweise selbst tragen. Mit der Neuregelung wollen wir diese Aufwendungen angemessen berücksichtigen“, sagt Ralf Krawinkel, der Leiter der Feuerwehr Potsdam.
Weniger Bürokratie, gezielter Kostenausgleich
Die Aufwandsentschädigungen dienen nicht als Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Sie gleichen vielmehr regelmäßig anfallende Ausgaben aus, beispielsweise für die Reinigung und Pflege der Dienstkleidung oder Fahrten zum Feuerwehrhaus bei Ausbildungs- und Einsatzdiensten.
Durch die Pauschalen sollen aufwendige Einzelabrechnungen zahlreicher kleiner Beträge vermieden werden. Notwendige Auslagen, die darüber hinaus im Einzelfall entstehen, können weiterhin gesondert auf Antrag erstattet werden. Ruht die ehrenamtliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum, wird für diesen Zeitraum keine Aufwandsentschädigung gewährt. Bei Sicherheitswachen werden die Pauschalen durch die dafür erzielten Einnahmen gedeckt.
„Eine leistungsfähige Feuerwehr braucht Menschen, die sich dauerhaft engagieren. Gute Rahmenbedingungen und eine angemessene Anerkennung des zusätzlichen Aufwands sind dafür wichtige Voraussetzungen. Mit der Neuregelung wollen wir das Ehrenamt stärken und zugleich die Voraussetzungen dafür verbessern, auch künftig neue Mitglieder für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen“, erklärt Krawinkel.
Was sich konkret ändern soll
Die überarbeitete Satzung umfasst vier wesentliche Neuerungen:
• Einbeziehung von NFS/KIT: Die ehrenamtlichen Angehörigen der Notfallseelsorge und des Kriseninterventionsteams sollen künftig eine Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werden insbesondere Ausgaben für private Fahrzeuge und Kommunikationsmittel berücksichtigt.
• Anpassung bestehender Pauschalen: Die seit 2018 geltenden Beträge werden moderat an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung angepasst. Auch die Regelungen umliegender Städte und Gemeinden wurden berücksichtigt.
• Berücksichtigung weiterer Stellvertretungsfunktionen: Neu aufgenommen werden Stellvertretungen in der Stadtjugendfeuerwehr, den Jugendfeuerwehren sowie bei der Stadtwehrsprecherin beziehungsweise dem Stadtwehrsprecher. Damit wird der zusätzliche Aufwand dieser Funktionen anerkannt.
• Zusätzliche Pauschale für besondere Einsatzbefähigungen: Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger sowie Chemikalienschutzanzugträgerinnen und Chemikalienschutzanzugträger müssen zusätzliche Untersuchungen, Ausbildungen und regelmäßige Belastungsübungen absolvieren. Dieser Mehraufwand soll künftig gesondert berücksichtigt werden.