
Nicht selten wird davon ausgegangen, dass Produkte, die als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind, bedenkenlos über die Biotonne entsorgt werden können. Tatsächlich sind diese Produkte oftmals nicht für die Kompostierung geeignet und gehören daher auch nicht in die Biotonne. Dazu zählen beispielsweise Kaffeekapseln, Einweggeschirr oder Mülltüten aus biobasierten Kunststoffen. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam weist darauf hin, dass darunter auch zertifizierte Produkte nach DIN EN 13432 fallen. Auch diese Müllbeutel sind nur unter speziellen Bedingungen abbaubar, die in der Praxis nicht erreicht werden können.
Auch wenn Produkte als biologisch abbaubar oder kompostierbar gekennzeichnet sind, erfüllen sie häufig nicht die Voraussetzungen der industriellen Kompostierung. Denn in den meisten Anlagen erfolgt der Biovergärungsprozess in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum. In dieser Zeit müssen sich die Produkte vollständig zersetzen. Ansonsten müssen sie aufwändig aussortiert werden. Dabei entstehen nicht nur hohe Kosten, auch die Qualität des Komposts leidet darunter. Bitte achten Sie daher auf den richtigen Inhalt Ihrer Biotonne.
Was gehört in die Biotonne?
Ausschließlich organische Küchen- und Gartenabfälle - wie Obst- und Gemüsereste, Fleisch und Knochen, Kaffeesatz inkl. Kaffeefilter, Teebeutel, verwelkte Pflanzen oder Rasenschnitt - dürfen in die Biotonne. Für das Sammeln empfehlen sich Eierpackungen, Zeitungspapier oder eine Papiertüte.
Was können Bürgerinnen und Bürger tun?
- Nutzen Sie Papieralternativen für die Sammlung von Bioabfällen.
- Achten Sie beim Einkauf von Produkten auf Wiederverwendbarkeit oder vollständige Recyclingfähigkeiten.
Die Abfallberatung informiert gern über die korrekte Abfalltrennung und die Entsorgung, telefonische unter der 0331/ 289-1796 oder Mail unter abfallberatung@rathaus.potsdam.de.