Pressemitteilung Nr. 261 vom 09.06.2026 Verwaltung empfiehlt Wassergesellschaft im Stadtwerke-Verbund

Verwaltung positioniert sich für Gründung einer 100-prozentig städtischen Gesellschaft / Hauptausschuss berät am 24. Juni über die Wasserversorgung ab 2028
Laufender Wasserhahn
© pixabay (JonasKIM)

In Potsdam könnte die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung künftig vollständig kommunal organisiert werden. Dafür beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam, eine neue, 100-prozentig städtische Gesellschaft im Verbund der Stadtwerke Potsdam (SWP) zu gründen – vergleichbar mit dem städtischen Verkehrsbetrieb ViP. Die neue Gesellschaft soll die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung künftig aus einer Hand organisieren und erbringen. Am heutigen Montag hat Oberbürgermeisterin Noosha Aubel diesen Vorschlag des Verwaltungsvorstands den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung präsentiert. Auf Basis des jetzt vorliegenden Vorschlags und der Ergebnisse der Markterkundung können die Stadtverordneten nun eine nachvollziehbare und transparente Entscheidung treffen.

Oberbürgermeisterin Noosha Aubel sagt: „Wasser ist Daseinsvorsorge. Die Menschen in unserer Stadt verdienen eine Lösung, die dauerhaft sicher und verlässlich funktioniert. Mit einer neuen, vollständig städtischen Gesellschaft im Stadtwerke-Verbund können wir jetzt die Grundlage schaffen, um vorhandene Kompetenzen zu nutzen, Zuständigkeiten klar zu ordnen und die Neuorganisation bis zum 1. Januar 2028 verlässlich vorzubereiten.“ Im Zuge der bevorstehenden Neuorganisation hatte die Verwaltung verschiedene Modelle betrachtet und eine Markterkundung durchführen lassen. Dabei wurde zunächst ein sogenanntes Einheitsmodell mit der Landeshauptstadt als Mehrheitsgesellschafterin und – wie bereits heute – einer privaten Minderheitsbeteiligung geprüft. Dabei wären Betrieb und Anlagen gemeinsam vergeben worden. Ebenfalls wurde geprüft, wie eine Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung ausschließlich in der Hand der Landeshauptstadt Potsdam gelingen kann. In Abwägung der verschiedenen Modelle und Varianten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen favorisiert der Verwaltungsvorstand nun die Gründung einer neuen Stadtwerke-Tochter, weil diese eine Wasserver- und Abwasserentsorgung in 100 Prozent städtischer Hand gewährleistet.

„Im Vergleich der verschiedenen Modelle favorisieren wir die Gründung einer neuen Wassergesellschaft im Stadtwerke-Verbund. Denn diese ist geeignet, die Herausforderungen in der Potsdamer Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sowohl bezüglich der Kostenentwicklung als auch der Übernahme der Geschäftsanteile zu bewältigen. Diese Struktur verbindet kommunale Verantwortung mit vorhandenen Strukturen und sorgt für mehr Transparenz bei der Aufstellung der künftigen Gebührensatzungen“, erklärt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt.

Für das Modell sprechen aus Sicht der Verwaltung mehrere Gründe: Das Modell stärkt die kommunale Steuerung einer zentralen Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Stadt behält den direkten Einfluss, nutzt zugleich die vorhandenen Strukturen und Kompetenzen im SWP-Verbund und bündelt Fachwissen sowie Ressourcen. Für die Beschäftigten schafft diese Lösung eine verlässliche organisatorische Perspektive. Ein Betriebsübergang, insbesondere mit Blick auf das Personal, ließe sich in dieser Struktur vergleichsweise einfach gestalten. Mögliche Gewinne könnten im SWP-Verbund verbleiben. Die Verwaltung empfiehlt nun, die Gründung einer 100-prozentig städtischen Gesellschaft im SWP-Verbund vorzubereiten. Die Entscheidung betrifft zunächst die grundsätzliche Organisationsform. Einzelheiten zur Finanzierung, zur Personalstruktur, zur operativen Umsetzung und zu weiteren organisatorischen Fragen werden im weiteren Verfahren ausgearbeitet. Am 24. Juni soll die Beschlussvorlage im Hauptausschuss eingebracht werden, im September sollen die Stadtverordneten dann darüber entscheiden.

Der laufende Prozess der Neuorganisation der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung geht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2025 zurück. Hintergrund sind insbesondere veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und gerichtliche Entscheidungen der vergangenen Jahre. Die Landeshauptstadt hatte darum den bisherigen Ver- und Entsorgungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2027 gekündigt. Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 15.01.2026 kam eine Inhouse-Vergabe auf Basis von § 108 GWB nicht mehr in Betracht, da nunmehr bei der Prüfung der Erfüllung des Wesentlichkeitskriteriums nach § 108 GWB nicht nur die Umsätze der SWP, sondern auch alle Umsätze der Tochtergesellschaften zu berücksichtigen sind. Zuletzt hatten die Stadtverordneten die Oberbürgermeisterin beauftragt, die Entscheidungsgrundlagen für eine mögliche städtische Gesellschaft zur Wasserver- und Abwasserentsorgung vorzubereiten.

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