
Die noch ausstehenden kleinteiligen Maßnahmen für die Fahrradstraße in der kleinen Heinrich-Mann-Allee zwischen Drevestraße und Kunersdorfer Straße konnten nun abgeschlossen werden. Hier ist die Nutzung für Radfahrerinnen und Radfahrer nun sicherer, attraktiver und die geltenden Regelungen sind eindeutiger. Die Vorfahrtsregelungen wurden an den Einmündungen Kunersdorfer Straße, Damaschkeweg, Heimrode, Ravensbergweg so geändert und entsprechend rot markiert, dass die Nutzer der Fahrradstraße bevorrechtigt sind. Ergänzend dazu wurden noch Sinnbilder für den Radverkehr in beide Richtungen angebracht. Um die neuen Regelungen für alle Verkehrsteilnehmenden sichtbar zu machen, wurden darüber hinaus für die Übergangszeit Schilder „Achtung! Geänderte Vorfahrt“ in den untergeordneten Einmündungen aufgestellt. Ein Banner in der Fahrradstraße selbst informiert bis Mitte Juli über die nun geltenden Regellungen für alle Verkehrsteilnehmer.
Aufgrund des schlechten Zustands erhielt die Fahrradstraße in der kleinen Heinrich-Mann-Allee auf einer Länge von rund 550 Metern im vergangenen Jahr einen neuen Deckenbelag. Dafür wurde die vorhandene Fahrbahn gefräst sowie mit einer bituminösen Tragschicht und einer neuen Deckschicht aus Asphaltbeton auf vier Meter Breite vergrößert. Somit ist die Fahrradstraße parallel zur Heinrich-Mann-Allee für Radfahrende nun komfortabler und besser nutzbar.
Zudem wurden beidseitig geschotterte Parkstände und Grünflächen angelegt. Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt nun seitlich über die neu angelegten Mulden, Bankette und versickerungsfähigen Seitenbereiche. Die Höhenunterschiede zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen wurden durch Pflasterarbeiten ausgeglichen. Zur Umsetzung des angeordneten Halteverbots in bestimmten Abschnitten und zum Schutz der aussteigenden Autofahrer zur Straßenbahnseite wurden Pollerreihen gesetzt.
Neben der Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee gibt es noch vier weitere Fahrradstraßen in der Landeshauptstadt: die Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße, die Straße entlang des Babelsberger Parks, die Straße „Am Urnenfeld“ und die Nebenfahrbahn der Berliner Straße (ab Schiffbauergasse). Auf diesen Fahrradstraßen gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dabei bestimmt der Radverkehr das Tempo. Durch die Anordnung der Fahrradstraße hat der Radverkehr grundsätzlich Vorrang auf der Fahrbahn. Es darf ausdrücklich auch nebeneinander gefahren werden, auch in Gruppen zum Beispiel von Schulkindern und auch, wenn Kraftfahrzeugführer dadurch nicht überholen können. Anlieger dürfen die Straße weiterhin befahren, da das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ vorhanden ist. Auch alle Parkplätze bleiben erhalten. Die Gehwege sind allein für Fußgängerinnen und Fußgänger vorbehalten; Lieferverkehr ist zugelassen. Alle Verkehrsteilnehmenden werden um besondere Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.