Wohnungsangebote für die Unterbringung von geflüchteten Ukrainer*innen

Wohnen in Potsdam.
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Wohnen in Potsdam. Foto: stock.adobe.com/ fotofabrika

Sie möchten helfen und haben die Möglichkeit, Geflüchtete unterzubringen? Die Landeshauptstadt Potsdam koordiniert die zahlreichen Wohnungsangebote von Potsdamerinnen und Potsdamer zur Unterbringung. Wenn Sie geflüchtete Ukrainer*innen mittel- und langfristig im Stadtgebiet Potsdam unterbringen können, geben Sie Ihr Angebot bitte unter folgendem Link ein: https://egov.potsdam.de/umfrage/l/Unterkunft4Ukraine.

Achtung: Hier werden ausschließlich Wohnungsangebote gesammelt.

Bitte geben Sie dabei folgendes an:

Zeitraum der Unterbringung

Bitte geben Sie hierbei den Unterbringungszeitraum an. Momentan gehen wir überwiegend von einem mittel- bis langfristigen Aufenthalt der Geflüchteten in Potsdam aus. Für Personen, die noch eine Weiterreise beabsichtigen, wäre eine Unterkunft für wenige Tage bis zu 4 Wochen passend. Für Personen, die einen längeren Aufenthalt planen oder in Potsdam verbleiben wollen, wäre eine Unterkunft von mindestens 6 Monaten bis unbefristet sinnvoll. Daher ist es wichtig zu erfahren, wie lange Ihr Angebot verfügbar ist.

Finanzielle Entschädigung

Bitte geben Sie an, ob Sie die Unterkunft kostenfrei zur Verfügung stellen wollen bzw. zu welchen Kosten Sie die Unterkunft anbieten möchten. Eine Kostenzusage kann nur auf Antrag des untergebrachten Haushaltes geprüft werden und sollte nach Möglichkeit mit einem rechtmäßigen Miet- oder Untermietvertrag nachgewiesen werden können. Es soll sich dabei möglichst um angemessene Kosten der Unterkunft handeln. Bitte informieren Sie sich vorher, ob Ihre Mietkostenvorstellung der in Potsdam geltenden Bruttokaltmiete nach dem SGB II bzw. XII annähernd entspricht. Im Konzept zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten finden Sie auf der Seite 17 eine entsprechende Wertetabelle.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Bereich Soziale Wohnraumversorgung unter ukraine-wohnungsangebote@rathaus.potsdam.de.

Fragen und Antworten zur Unterbringung Geflüchteter

Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine ohne Weiteres privat bei mir aufnehmen?
Ja. Grundsätzlich gilt der Aufenthalt von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, aber auch von Drittstaatsangehörigen (z. B. ausländische Studierende), die aus der Ukraine geflüchtet sind, als erlaubt. Innerhalb der ersten 90 Tage, gerechnet ab dem Erstaufenthalt in der EU, muss keine Registrierung erfolgen. In dieser Zeit dürfen sie sich uneingeschränkt in Deutschland bewegen – und so auch privat angebotenen Wohnraum nutzen. Wenn Sie eine Unterkunft für geflüchtete Ukrainer*innen anbieten möchte, lesen Sie bitte hier weiter.

Brauche ich als Mieterin oder Mieter die Zustimmung meiner Vermieterin bzw. meines Vermieters?
Wenn geplant ist, eine geflüchtete Person bei sich wohnen zu lassen, ist in der Regel die Erlaubnis der Vermieterin bzw. des Vermieters erforderlich. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Zum einen dürfen enge Familienangehörige immer ohne Erlaubnis einziehen. Zum anderen gilt das nicht, wenn man die Besucherinnen bzw. Besucher nur vorübergehend beherbergt.
Ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen gilt als „erlaubnisfreier Besuch“. Dauert der Besuch aber länger, sollte die Vermieterin bzw. der Vermieter informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren. Ausführliche Hinweise zur Rechtssituation erhalten Sie beim Deutschen Mieterbund unter https.//www.mieterbund.de/service/aufnahme-von-gefluechteten.html.

Welche Mindestanforderungen sollte die Unterbringung erfüllen?
Die Unterbringung sollte den eigenen Ansprüchen genügen und Geflüchtete menschenwürdig unterkommen lassen - ganz egal, ob es sich bei dem Angebot um eine ganze Wohnung oder nur einen Teil der Wohnung handelt. Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung. Ein eigenes Zimmer sowie der Zugang zu einem Badezimmer und zu einer Küche oder Kochgelegenheit sollte das Minimum sein (vor allem, wenn über einen längeren Zeitraum beherbergt wird).

Wie lange werden Unterkünfte benötigt?
Momentan wird überwiegend von einem mittel- bis langfristigen Aufenthalt der Geflüchteten in Potsdam ausgegangen. Für Personen, die noch eine Weiterreise beabsichtigen, wäre eine Unterkunft für wenige Tage bis zu 4 Wochen passend. Für Personen, die einen längeren Aufenthalt planen oder in Potsdam verbleiben wollen, wäre eine Unterkunft von mindestens 6 Monaten bis unbefristet sinnvoll. Daher ist es wichtig zu erfahren, wie lange Ihr Angebot verfügbar ist. Geben Sie deshalb bitte den Unterbringungszeitraum an.

Erhalte ich finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Geflüchteten?
Für Helfende, die Flüchtlinge bei sich aufnehmen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung. Eine Kostenzusage kann nur auf Antrag des untergebrachten Haushaltes geprüft werden und sollte nach Möglichkeit mit einem rechtmäßigen Miet- oder Untermietvertrag nachgewiesen werden können. Es soll sich dabei möglichst um angemessene Kosten der Unterkunft handeln. Bitte informieren Sie sich vorher, ob Ihre Mietkostenvorstellung der in Potsdam geltenden Bruttokaltmiete nach dem SGB II bzw. XII annähernd entspricht. Im Konzept zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten finden Sie auf der Seite 17 eine entsprechende Wertetabelle. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Bereich Soziale Wohnraumversorgung der Landeshauptstadt Potsdam unter ukraine-wohnungsangebote@rathaus.potsdam.de.