Nachbarschafts- und Begegnungshäuser

Die Nachbarschafts- und Begegnungshäuser Potsdams sind lebendige Treffpunkte und Ausgangspunkte der sozial-kulturellen Stadtteilarbeit – offen für alle und generationsübergreifend. So unterschiedlich wie Potsdams Stadt- und Ortsteile sind, so verschieden sind auch die von der Landeshauptstadt Potsdam geförderten Nachbarschafts- und Begegnungshäuser. Einige existieren schon seit Jahren, andere sind gerade im Aufbau. Sie alle verbindet das Ziel, den Menschen in der Nachbarschaft einen Ort der Begegnung und des lebendigen Miteinanders zu bieten. 

Es sind Orte, an denen zum verantwortlichen Mitmachen, zur bürgerschaftlichen Selbsthilfe, zu kommunalem Informationsaustausch und gemeinschaftsstärkendem Engagement eingeladen wird. Sie fördern das solidarische Handeln im Stadt- und Ortsteil und ermöglichen eine direktdemokratische Mitbestimmung der Einwohnerschaft. 
Die Angebote der Häuser nehmen die Bedürfnisse und Interessen der Bevölkerung auf und entwickeln daraus äußerst vielfältige Programme. Die Aktivitäten reichen vom Tanzkurs für Kinder und dem wöchentlichen Seniorentreff bis hin zur Planung und Durchführung großer Stadtteilfeste.

Alle Häuser sind in freier Trägerschaft verschiedener Vereine, Verbände und Initiativen. Für die Umsetzung der Arbeit erhalten die Träger entsprechende Förderung seitens der Landeshauptstadt Potsdam.

FAQ

Infos zu Förderung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern

Die Landeshauptstadt Potsdam fördert durch die Zuwendung finanzieller Mittel im Rahmen einer Grundförderung die Arbeit von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern.
Zugewendet werden können Zuschüsse zu Mieten, Betriebs-, Personal- und Sachkosten an die Träger der Nachbarschafts- und Begegnungshäuser.

Fragen zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen (kurz: Integrationsrichtlinie oder: Integrationsbudget)?

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Integration von Geflüchteten seit 2017 im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen“ (kurz: Integrationsrichtlinie oder: Integrationsbudget).

Dazu werden Projekte zur Integration von Geflüchteten mit maximal 15.000 Euro unterstützt. Sie gilt sowohl für Geflüchtete in Wohnungen als auch in Gemeinschaftsunterkünften. Über die Auswahl der Projekte zur Förderung entscheidet eine Jury mit Mitgliedern aus Politik und Verwaltung.