Erklärung zur Barrierefreiheit – Landeshauptstadt Potsdam

Stand: 1. September 2023

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Landeshauptstadt Potsdam setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. 
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite potsdam.de

Die Landeshauptstadt Potsdam ist bemüht, ihre Website potsdam.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet. 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit 

Die Landeshauptstadt Potsdam ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes. 
  • Eine Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurde ernannt. 

Konformitätsstatus 

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

  • Teilweise konform

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit 

Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit der Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist. Die Landeshauptstadt Potsdam arbeitet an der technischen bzw. redaktionellen Behebung dieser Probleme.

Alternativtexte:

  • Nicht alle grafischen Bedienelemente, verlinkten Grafiken oder Fotos haben Alternativtexte oder aussagekräftige Alternativtexte.

Videos: 

  • Nicht alle aufgezeichneten Videos haben synchrone Untertitel oder Audiodeskriptionen oder Volltextalternativen im Kontext.

Audio-Dateien:

  • Audio-Dateien haben derzeit keine Volltextalternativen im Kontext. 

Benutzung von Farben:

  • Einige Inhalte (Diagramme, Kalender) können nur über die Wahrnehmung von Farben interpretiert oder genutzt werden.

Links:

  • Der Zweck einiger Links ist nur über den Kontext ermittelbar, nicht über den Linktext selbst.

PDF-Dokumente: 

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. 

Gebärdensprache:

  • Derzeit liegen noch keine Inhalte in Gebärdensprache vor. Gemeinsam mit mehr als 60 weiteren Kommunen und der Charamel GmbH arbeitet die Landeshauptstadt Potsdam im Beteiligungsprojekt „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ (KGA) an einer umfassenderen digitalen Teilhabe für gehörlose Menschen.

Bewertungsmethoden 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Selbsteinschätzung

Feedback-Prozess 

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten: 

Telefon: 0331 289 1272 / 1274.

E-Mail: presse@rathaus.potsdam.de 

Firmenanschrift: 
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Presse und Kommunikation
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben. 

Durchsetzungsverfahren 

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. 

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Kontakt: 
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle 
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 
14467 Potsdam 
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de 

Weitere Internetseiten der Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam betreut zudem die folgenden Internetseiten: