Statement der Oberbürgermeisterin

Noosha Aubel hat schwarze, schulterlange Haare. Sie trägt Lippenstift und ein schwarzes Oberteil. Sie wirkt sympathisch.
© Karoline Wolf

Oberbürgermeisterin Noosha Aubel.

Meinungsfreiheit bedeutet, dass Menschen auch zugespitzte, unbequeme oder falsche Bewertungen äußern dürfen. Eine Meinung ist eine persönliche Einschätzung oder Wertung – darüber kann man diskutieren. Das muss unsere Gesellschaft, auch wenn es schwerfällt, aushalten. Das ist ein Mehrwert unserer Demokratie. 

Ein politischer Wahlbeamter ist bei einer öffentlichen Veranstaltung, welche zudem auch noch thematisch seinen originären Wirkungskreis umfasst, nicht einfach Privatperson. Er ist der Vertreter der Stadt Potsdam. Mit seinem Amt verbindet sich eine besondere öffentliche und politische Verantwortung. 

Daher erwarte ich von einem Mitglied des Verwaltungsvorstandes, dass es die Wirkung der eigenen Anwesenheit bei Veranstaltungen sorgfältig abwägt. Für mich ist das auch eine Frage der Integrität. Wer ein öffentliches Amt trägt, muss sich daran messen lassen, ob das eigene Handeln, die eigenen Aussagen und die Verantwortung des Amtes zusammenpassen.

Insbesondere, wenn die bei einer solchen Veranstaltung vertretenen Thesen den Planungen/Erwartungen der LHP diametral entgegenstehen. Hier muss, wenn denn eine solche Veranstaltung besucht wird, Stellung bezogen werden. Es muss die Haltung der LHP vertreten werden oder wenn dies aus Gründen nicht möglich ist, muss die Veranstaltung verlassen werden. Es entsteht sonst der Eindruck einer Übereinstimmung mit dem Gesagten. 

Ich hatte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit bisher keinen Anlass, an Bernd Rubelts fachlichen Kompetenzen zu zweifeln. 

Davon zu trennen ist jedoch die Frage, wie ein Wahlbeamter mit der öffentlichen Wirkung seines Handelns umgeht – auch dann, wenn dieses außerhalb der unmittelbaren Dienstausübung stattfindet, insbesondere, wenn dies zum wiederholten Male erfolgt. 

Persönlich bin ich über den Vorgang äußerst verärgert. Bereits im vergangenen Jahr hatte ich mit ihm ausführlich über meine Erwartungen an einen Beigeordneten gesprochen und diese auch verschriftlicht. 

Deshalb werde ich mit ihm jetzt darüber sprechen müssen, welche Konsequenzen sich daraus für unsere weitere Zusammenarbeit ergeben. Ein solcher Vertrauensbruch wirkt in die Zusammenarbeit des gesamten Vorstandes hinein. 

Meine Erwartung und ich glaube auch die des öffentlichen und politischen Raumes, an alle Mitglieder des Verwaltungsvorstandes ist, dass sie die vereinbarten Ziele der LHP verfolgen und nicht möglicherweise eine unabgestimmte, persönliche Agenda. Das Verhalten von Bernd Rubelt nährt hier Zweifel.

Unmittelbare dienstrechtliche Konsequenzen ergeben sich aus dem geschilderten Verhalten nach einer ersten rechtlichen Bewertung nicht. Die entscheidende Bewertung ist vielmehr eine politische: Welches Verhalten ist mit der Verantwortung und dem besonderen Vertrauen vereinbar, das mit dem Amt eines Wahlbeamten der Landeshauptstadt verbunden ist? Dazu bin ich mit den Fraktionen im Gespräch.