Öffentlichkeitsbeteiligung: Kommunale Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Potsdam

Amtliche Bekanntmachung
Eignungsgebiete kommunale Wärmeplanung - Zentrum
© LHP

Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) ist die Öffentlichkeit an dem Prozess der Kommunalen Wärmeplanung zu beteiligen. Als planungsverantwortliche Stelle beteiligt die Landeshauptstadt Potsdam nach Maßgabe des § 13 WPG die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden zur kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Potsdam. 

Daher wird der Entwurf des Abschlussberichtes der Kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Potsdam

im Zeitraum vom 01. Dezember 2025
bis einschließlich 05. Januar 2026

hier zur Verfügung gestellt. Sehen Sie dazu die Dokumente im PDF-Format im Download-Bereich.

Noch einfacher und direkter können Sie Ihre Hinweise über die Beteiligungsplattform https://mitgestalten.potsdam.de/de/kwp einbringen. 

Zudem kann ein ausgedrucktes Exemplar bei der folgenden Auslegungsstelle 

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich 45 Klima, Umwelt und Grünflächen
Helene-Lange-Straße 6/7, Raum 1.02
14469 Potsdam

zu den folgenden Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag und Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefon: 0331 289-1814)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf elektronisch (E-Mail: waermeplanung@rathaus.potsdam.de) sowie schriftlich bei der obigen Auslegstelle vorgebracht werden. 

Karte der kommunalen Wärmeplanung 

Hier finden Sie eine interaktive Karte, in der alle Stadtgebiete und die optimale Wärmeversorgungsart vor Ort hinterlegt sind.

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