Informationen zur Briefwahl

Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters 2025
Eine Hand steckt einen Wahlbrief in einen Briefkasten.
© Landeshauptstadt Potsdam
Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)

Stichwahl

Personen, die nach dem 21. September entweder durch Zuzug oder Vollendung des 16. Lebensjahres die Wahlberechtigung erhalten, bekommen von Amts wegen Briefwahlunterlagen. Wer bereits bei der Oberbürgermeisterwahl am 21. September Briefwahl beantragt hat, erhält automatisch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig. 

Das Briefwahlbüro ist seit dem 23. September wieder geöffnet. Ab dem 25. September 12:00 Uhr können auch Briefwahlunterlagen augegeben werden. Es gelten die Öffnungszeiten wie unten aufgeführt und am 10. Oktober von 08:00 bis 18:00 Uhr. 

Weiterhin kann die Beantragung unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung erfolgen. Diesen können Sie per Post an das Wahlbüro senden. Darüber hinaus ist die Beantragung formlos schriftlich, persönlich, über das Online-Formular, per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder Telefax (0331 289-3880) möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen geben Sie bitte Ihren Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, müssen Sie uns auch die abweichende Versandanschrift mitteilen. 

Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen – unter Beachtung der Postzustellzeiten für den Hin- und Rückversand – rechtzeitig. Bei der Postzustellung ist von durchschnittlich vier Werktagen auszugehen. Daher ist eine elektronische Antragstellung über das Online-Formular sowie eine Beantragung per E-Mail nur bis einschließlich 07. Oktober 2025, 12:00 Uhr möglich. 

Nach dem 07. Oktober 2025 versendet das Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch. Sollten Sie sich nach dem 07. Oktober 2025 kurzfristig für eine Briefwahl entscheiden, empfehlen wir die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro zu den unten genannten Öffnungszeiten.

Sie finden das Briefwahlbüro im Haus 1, Raum 405 auf dem Verwaltungscampus (Eingang Hegelallee 6-10). Hier sind eine persönliche Antragstellung sowie die Stimmabgabe vor Ort für Sie möglich. Bringen Sie dazu bitte den Personalausweis bzw. Identitätsnachweis oder den Reisepass sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mit. Möchten Sie für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen und ausgehändigt bekommen, dann benötigen Sie zudem eine entsprechende schriftliche Vollmacht. 

Informationen zur Wahlberechtigung und zur Wahlbenachrichtigung finden Sie unter Informationen für Wählerinnen und Wähler.

Rückversand

Für den rechtzeitigen Zugang der Briefwahlunterlagen beim Wahlleiter müssen Sie Sorge tragen. Bitte beachten Sie also unter Berücksichtigung der normalen Postlaufzeiten, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen so versenden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind. Nutzen Sie gegebenenfalls die Briefkästen der Stadtverwaltung (Friedrich-Ebert-Str. 79-81, Hegelallee 6, Edisonallee 7), diese werden am Wahltag um 18:00 Uhr letztmalig geleert. Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.  

Eine Karte mit den Standorten der Briefkästen der Stadtverwaltung Potsdam zur Oberbürgermeisterwahl 2025

Allgemeine Hinweise

Wer trotz erfolgter Briefwahlbeantragung in einem Urnenwahllokal innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam wählen möchte, muss die zugestellten und nicht verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahllokal vorlegen.

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten haben, können am Wahltag nicht im Urnenwahllokal wählen. Wenn Sie bis zum Donnerstag, den 9. Oktober 2025 trotz rechtzeitiger Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte am Freitag persönlich im Briefwahlbüro. Eine erneute Ausstellung von Unterlagen nach dem 10. Oktober 2025 ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. 

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8:00 bis 15:00 Uhr, unter Vorlage einer Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt im Haus 1, Raum 527 auf dem Verwaltungscampus (Eingang Hegelallee 6-10).

Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, dann melden Sie sich bitte unverzüglich im Briefwahlbüro.

Für weitere Fragen zur Briefwahl steht das Team des Briefwahlbüros unter der Telefonnummer 0331 289-3870 zur Verfügung. 

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

In diesem Video erklären wir, wie Sie die Briefwahl für die Stichwahl (00:33) beantragen können, welche Fristen zu beachten sind (01:52), wie die Briefwahl verläuft (02:36), und was Sie tun sollen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen (02:24 & 02:59). Am Ende des Videos (03:30) finden Sie die Information für die Bürgerinnen und Bürger, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt sind.

Kontaktdaten

Eingang Hegelallee 6-10
Haus 1, 4. Etage, Raum 405
Telefon: 115 oder 0331-289 3870
E-Mail: briefwahl@rathaus.potsdam.de

Öffnungszeiten

geöffnet ab 23. September 2025
Montag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
am Freitag, den 10. Oktober 2025: 8:00 bis 18:00 Uhr

Haus 1 auf dem Campus der Stadtverwaltung Potsdam
© Landeshauptstadt Potsdam

Adresse

Landeshauptstadt Potsdam, Briefwahlbüro, Haus 1, Raum 405
Hegelallee 7
14467 Potsdam
Deutschland

  • Barrierefreier Aufzug Barrierefreier Aufzug

Weitere Beiträge

Eine Hand steckt einen Wahlbrief in einen Briefkasten.
© Landeshauptstadt Potsdam

392 | Briefwahlbüro für die Oberbürgermeisterwahl öffnet am 1. September

Ab dem 1. September 2025 können die Potsdamerinnen und Potsdamer im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 21. September 2025 stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen.