Pressemitteilung Nr. 466 vom 07.10.2025 Erinnerung an die Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Briefwahlbüro noch bis Freitag, 10. Oktober geöffnet / Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 12. Oktober, 18 Uhr beim Wahlleiter sein
Eine Hand steckt einen Wahlbrief in einen Briefkasten.
© Landeshauptstadt Potsdam
Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)

Rund 27.200 wahlberechtigte Potsdamerinnen und Potsdamer, die bereits zur Hauptwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 21. September Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhielten in den vergangenen Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 12. Oktober. Der Wahlleiter der Landeshauptstadt Potsdam erinnert an die rechtzeitige Rücksendung: „Ich appelliere an alle Potsdamerinnen und Potsdamer, die per Briefwahl abstimmen möchten, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückzusenden. Spätestens zum Tag der Abstimmung am 12. Oktober müssen die Unterlagen bis 18 Uhr beim Wahlleiter sein. Bitte beachten Sie die üblichen Postlaufzeiten. Wer auf Nummer sichergehen will, nutzt die Briefkästen der Stadtverwaltung, die letztmalig am Wahltag um 18 Uhr geleert werden. Wichtig: Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.“

Potsdamerinnen und Potsdamer, die kurzentschlossen per Brief abstimmen möchten, können noch bis zum Dienstag, den 7. Oktober ,12 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen oder bis Freitag, den 10. Oktober direkt vor Ort im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen. Der verschlossene Wahlbrief kann ebenfalls dort abgegeben werden.

Das Briefwahlbüro ist noch bis zum 10. Oktober geöffnet: Montag von 10 bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag letztmalig von 8 bis 18 Uhr. Es befindet sich im Raum 405 in der 4. Etage des Hauses 1 auf dem Verwaltungscampus und ist barrierefrei zu erreichen.

Die zur Hauptwahl versandten Wahlbenachrichtigungen sind auch für die Stichwahl am 12. Oktober gültig. Diese enthält neben den persönlichen Angaben, das zuständige Wahllokal und die Nummer aus dem Wahlberechtigtenverzeichnis. Für die Beantragung und Durchführung von Briefwahl sowie die Wahl im Wahllokal ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung nicht zwingend erforderlich. Ein Ausweisdokument mit Lichtbild muss jedoch immer vorgelegt werden. Wählerinnen und Wähler werden gebeten, sich rechtzeitig über das zuständige Wahllokal zu informieren. Eine Karte aller Potsdamer Wahllokale ist einsehbar unter www.potsdam.de/wahllokalkarte.  

Da in der Hauptwahl für eine neue Oberbürgermeisterin bzw. einen neuen Oberbürgermeister am 21. September keine(r) der Bewerbenden die nötige absolute Mehrheit von 50 Prozent der Wählerstimmen erhielt, treten am 12. Oktober 2025 Dr. Severin Fischer (SPD) und Noosha Aubel (parteilos) in einer Stichwahl gegeneinander an. Rund 143.000 wahlberechtigte Potsdamerinnen und Potsdamer sind aufgerufen, ihre Stimme per Brief vorab oder am Wahlsonntrag in den 90 Wahllokalen abzugeben. Mehr Informationen zur Stichwahl und zur Briefwahl sind unter www.potsdam.de/oberbuergermeisterwahl zu finden.

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Ab dem 1. September 2025 können die Potsdamerinnen und Potsdamer im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 21. September 2025 stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen.