Pressemitteilung Nr. 392 vom 29.08.2025 Briefwahlbüro für die Oberbürgermeisterwahl öffnet am 1. September

Eine Hand steckt einen Wahlbrief in einen Briefkasten.
© Landeshauptstadt Potsdam
Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)

Ab dem 1. September 2025 können die Potsdamerinnen und Potsdamer im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 21. September 2025 stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen. Der verschlossene Wahlbrief kann ebenfalls dort abgegeben werden.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Haus 1 auf dem Verwaltungscampus Hegelallee, 4. Etage, Raum 405 und ist barrierefrei erreichbar. Das Briefwahlbüro ist bis zum 19. September immer Montag von 10 bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 19. September 2025, öffnet das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen müssen wahlberechtigte Potsdamerinnen und Potsdamer ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild vorlegen. Wer für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen oder ausgehändigt bekommen möchte, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.

Darüber hinaus können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen bis zum 16. September, 12 Uhr auch wie folgt beantragen: 

  • per Online-Formular unter www.potsdam.de/briefwahl
  • Schriftlicher Antrag: Hierfür kann der QR-Code auf der Vorderseite oder der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt und in einem frankierten Brief verschickt werden. 
  • per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de
  • per Telefax an (0331) 289-38 80 
  • Achtung: Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Wahltag, dem 21. September, bis spätestens 18 Uhr beim Wahlleiter eingehen. Dabei sind die normalen Postlaufzeiten von bis zu vier Werktagen zu beachten. Die ausgefüllten Wahlbriefe können auch in die Postbriefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden. Diese werden am Wahltag um 18 Uhr letztmalig geleert. Geschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8 bis 15 Uhr unter Vorlage einer Vollmacht Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dies erfolgt im Raum 527 im Haus 1 auf dem Verwaltungscampus Hegelallee.

Am 21. September 2025 sind rund 143.000 wahlberechtigte Potsdamerinnen und Potsdamer aufgerufen, eine neue Oberbürgermeisterin bzw. einen neuen Oberbürgermeister für die Landeshauptstadt Potsdam zu wählen. Sollte in der Hauptwahl keine(r) der Bewerbenden die nötige Mehrheit erhalten, treten am 12. Oktober 2025 die beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl gegeneinander an. Aus diesem Grund werden die Potsdamerinnen und Potsdamer gebeten, die Wahlbenachrichtigungen auch für eine mögliche Stichwahl aufzubewahren.

Mehr Informationen zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und zur Briefwahl sind unter www.potsdam.de/oberbuergermeisterwahl zu finden.

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