Informationen für Wählerinnen und Wähler

Stichwahl am 12. Oktober 2025
Wahlen in Potsdam
© Landeshauptstadt Potsdam/Frank Daenzer

Am 12. Oktober 2025 findet die Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam statt. Da in der Hauptwahl keine(r) der Bewerbenden die nötige Mehrheit erreicht hat, treten am 12. Oktober 2025 die beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl gegeneinander an.

Informationen zur Wahl finden Sie hier auch in Leichter Sprache.

Stimmzettel

Für die Stichwahl gilt, dass die verbleibenden Kandidierenden auf dem Stimmzettel von links nach rechts nach der Reihenfolge auf dem Stimmzettel zur Hauptwahl aufgeführt werden. 

Musterstimmzettel zur Oberbürgermeister-Stichwahl 2025 in Potsdam

Der Musterstimmzettel steht auch im Download-Bereich zur Verfügung.

Wahlberechtigung

Zur Stichwahl wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der Landeshauptstadt Potsdam ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen und müssen keinen Antrag auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis stellen.

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, sind für diese Wahl nicht wahlberechtigt.

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten für die Oberbürgermeisterwahl erhielten beginnend mit dem 11. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Diese gilt auch für die Stichwahl und enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 12. Oktober 2025 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt werden. Eine separate Wahlbenachrichtigung nur für die Stichwahl wird nicht versendet. Wer bei der Hauptwahl mit der Wahlbenachrichtigung in einem Wahllokal wählen war, bekam diese nach der Überprüfung durch den Wahlvorstand wieder ausgehändigt.

Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Weiterhin erhalten Sie ein Informationsschreiben für Briefwählerinnen und Briefwähler mit detaillierten Angaben und Fristen für die Antragstellung. Die Wahlbenachrichtigung informiert gleichzeitig über den Termin einer eventuellen Stichwahl. 

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit in Ihr Wahllokal. 

Erklärvideo

In diesem Video wird erklärt, wer die oder der Oberbürgermeister/in ist, wie die oder der Oberbürgermeister/in in der Landeshauptstadt Potsdam gewählt wird, wie Sie bei der Wahl Ihre Stimme abgeben können und was bei der Stimmabgabe zu beachten ist.

 

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