
Informationen zum Bürgerentscheid finden Sie hier auch in Leichter Sprache.
Am 2. April 2025 stimmte die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam für den Antrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters Mike Schubert. Der Antrag erhielt 44 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und keine Enthaltung. Als Tag für den Bürgerentscheid wurde der 25. Mai 2025 festgelegt. Grundlage für den Bürgerentscheid zur Abwahl ist der § 81 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG).
Der Oberbürgermeister gilt als abgewählt, wenn eine Mehrheit der Wählenden, mindestens jedoch 25 Prozent der Wahlberechtigten, für die Abwahl stimmt. Nach der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss, wird durch die Kommunalaufsicht ein Termin innerhalb von fünf Monaten für die Neuwahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin festgelegt. Bis dahin übernimmt Bürgermeisters Burkhard Exner kommissarisch die Amtsgeschäfte.
Der Bürgerentscheid scheitert, wenn eine Mehrheit gegen die Abwahl stimmt oder wenn das Quorum von 25 Prozent Ja-Stimmen nicht erreicht wird. In diesem Fall bleibt der Oberbürgermeister im Amt. Die nächste reguläre Oberbürgermeisterwahl findet dann im Herbst 2026 statt.
Wahlberechtigung
Zur Abstimmung berechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Landeshauptstadt Potsdam eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
Wahlberechtigt sind somit ca. 143.200 Personen in der Landeshauptstadt Potsdam.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten für den Bürgerentscheid erhalten beginnend mit dem 14. April 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 25. Mai 2025 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden.
Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Abstimmung mittels Briefwahl. Weiterhin erhalten Sie ein Informationsschreiben für Briefwählerinnen und Briefwähler mit detaillierten Angaben und Fristen für die Antragstellung.
Für die Abstimmung im Wahllokal bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit.
Haben Sie bis zum 3. Mai 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, setzen Sie sich zeitnah mit dem Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung.
Dieses erreichen Sie ab dem 10. April 2025 telefonisch unter 0331 289-3870, per E-Mail briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich ab dem 5. Mai 2025 im Haus 1, Raum 405 auf dem Verwaltungscampus (Einfahrt Hegelallee 6-10).
Bitte beachten Sie, dass amtliche Post nicht nachgesendet wird!
Informationen für Menschen mit Behinderung
Generell gilt, dass sich Wählende bei der Stimmabgabe einer Hilfsperson bedienen können. Dies muss auf eigenen Wunsch geschehen. Im Wahllokal kann diese Hilfsperson auch eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer sein. Die Wahlhelfenden wissen um diese Aufgabe und sind entsprechend vorbereitet und sensibilisiert worden. Die Hilfsperson kann bei der Ausübung der Unterstützung so weit gehen, wie es erforderlich ist, um der beeinträchtigten Person die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Das Wahlrecht kann nicht in Stellvertretung ausgeübt oder übertragen werden!
Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Wahllokals entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung oder der Übersicht der Wahllokale. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Wahllokal aufzusuchen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Briefwahl. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Übersichtsseite zur Briefwahl.
Links
Downloads
- Musterstimmzettel Bürgerentscheid OBM