
Am 21. September 2025 findet die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam statt. Sollte in der Hauptwahl keine(r) der Bewerbenden die nötige Mehrheit erhalten, treten am 12. Oktober 2025 die beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl gegeneinander an.
Wahlberechtigung
Zur Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der Landeshauptstadt Potsdam ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen und müssen keinen Antrag auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis stellen.
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, sind für diese Wahl nicht wahlberechtigt.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten für die Oberbürgermeisterwahl erhalten beginnend mit dem 11. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 21. September 2025 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt werden.
Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Weiterhin erhalten Sie ein Informationsschreiben für Briefwählerinnen und Briefwähler mit detaillierten Angaben und Fristen für die Antragstellung. Die Wahlbenachrichtigung informiert gleichzeitig über den Termin einer eventuellen Stichwahl. Eine separate Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl wird nicht versendet.
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit in Ihr Wahllokal.
Haben Sie bis zum 31. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadtverwaltung in Verbindung.
Dieses erreichen Sie telefonisch unter 0331 289-3870, per E-Mail briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich ab dem 1. September 2025 im Haus 1 (Hegelallee 6-10) im Raum 405.
Bitte beachten Sie, dass amtliche Post nicht nachgesendet wird!