Entlastungspakete der Bundesregierung

Das Foto zeigt Stromstecker und Geld in Münzen und Scheinen.
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Energie, Energieversorgung und Kosten (Foto: stock.adobe.com/superingo)

Um Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung in den letzten Monaten Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Dezember-Soforthilfe und die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. 

Dezember-Soforthilfe
Die Dezember-Soforthilfe entlastete Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Gas und Wärme für den Monat Dezember 2022. Der Bund hat hier die Kosten übernommen, um den Zeitraum bis zur Energiepreisbremse zu überbrücken. Bereits bezahlte Beiträge und Abschläge werden durch die Energieversorgungsunternehmen erstattet. 

Die Energiepreisbremsen
Die Energiepreisbremsen der Bundesregierung deckeln den Arbeitspreis für Strom, Gas und Fernwärme. Sie greifen ab März 2023 bis April 2024 – auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.

Gas- und Fernwärmepreisbremse
Mit der Gas- und Wärmepreisbremse wird ein Kontingent von 80 Prozent des durchschnittlichen Energieverbrauchs durch den Staat gedeckelt. Für den restlichen Verbrauch gelten dann die normalen Marktpreise. Das bedeutet: Energie sparen lohnt sich. Bei Erdgas liegt der gedeckelte Preis bei 12 Cent je Kilowattstunde, für Fernwärme bei 9,5 Cent. Verbraucher*innen müssen dabei nicht aktiv werden, die Rabatte werden über die Energieversorger und Vermieter automatisch verrechnet.

Strompreisbremse
Auch bei der Strompreisbremse werden 80 Prozent des Durchschnittverbrauchs auf einen Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei einem Mehrverbrauch wird der normale Marktpreis fällig. Die Rabatte werden automatisch durch die Energieversorger an die Kunden weitergegeben.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete finden Sie auf den Webseiten der Energie und Wasser Potsdam GmbH oder der Bundesregierung.