
Ab sofort können bis zum 31.10.2025 wieder Fördermittelanträge zur „Förderrichtlinie gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ gestellt werden.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie und der veröffentlichten Haushaltssatzung können in diesem Zeitraum Maßnahmen in den Bereichen Klimafolgenanpassung und Biodiversität, Mobilität, Erneuerbare Energien sowie Sanieren und Bauen beantragt und gefördert werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Förderung von Großgerätereparaturen, Stoffwindeln und die Reparatur von Akkus nicht möglich ist. Auch die Förderung von Vereinen für die Durchführung von sensibilisierenden und aktivierenden Klimaschutzveranstaltungen sowie für sonstige klimaschutzfördernde Maßnahmen ist derzeit leider nicht möglich. Hierfür stehen keine Fördermittel mehr bereit.
Die Klimaschutz-Förderrichtlinie ist unkompliziert und kundenorientiert ausgestaltet. Es handelt sich um eine Förderrichtlinie, die zum Mitmachen anregt!
Für weitere Auskünfte und Informationen zum Förderverfahren stehen die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle Klimaschutz telefonisch unter 0331 289 3019 oder per Email unter Klimaschutzfoerderprogramm@Rathaus.Potsdam.de zur Verfügung.
Das Team der Koordinierungsstelle Klimaschutz bedankt sich bereits an dieser Stelle für Ihr großes Interesse an einer Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landeshaupt Potsdam!
Kontakt
klimaschutzfoerderprogramm@rathaus.potsdam.de
Landeshauptstadt Potsdam
Koordinierungsstelle Klimaschutz
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Tel.: 0331 / 289-3019
Downloads
- Antrag auf Zuschuss nach Klimaschutzförderrichtlinie ab Juni 2025
- Wie verläuft die Fördermittelbeantragung?
- Potsdamer Klimaschutzförderrichtlinie (ab 01.06.2024)
- Information zur Datenverarbeitung bei Zuwendungen (ab 01.06.2024)
- Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung Foto / Video / Ton / Text (2023/2024)
- Vordruck Bestätigung des Installateurs des Fachbetriebs (ab 01.06.2024)
- Baumartenliste zur Potsdamer Baumschutzverordnung
- Verwendungsnachweis und Mittelanforderung Potsdamer Klimaschutzförderrichtlinie (01.06.2024))
- Verwendungsnachweis SONDERFÖRDERUNG VEREINE nach Potsdamer Klimaschutzförderrichtlinie (01.06.2024)